Gibt es nicht inzwischen sogar ein Urteil / Gutachten, dass eine Starr-Nabe als zweites Brems-System genügt. Meine mich dunkel an sowas erinnern zu können. Zumindest stand es mal öffentlich zur Diskussion.
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prepare for the worst - and enjoy every moment of it
unter Punkt 15 wie folgt:
Das klägerische Fahrrad ist nicht verkehrssicher im Sinne der StVZO, da es nicht über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügt. Selbst wenn der Kläger eine Bremse für das Vorderrad anbrächte, würde dies nicht ausreichend sein, um das Bahnrad in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen, denn die starre Nabe ist nicht als Bremse im Sinne der StVZO anzusehen. Nach § 65 Abs. 2 StVZO gilt als ausreichende Bremse jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag. Es ist zwar zutreffend, dass die starre Nabe durch die Verlangsamung der Trittfrequenz das Rad verlangsamt. Darauf allein kann es jedoch nicht ankommen. Der Sinn der Vorschrift gebietet es nur solche Vorrichtungen als Bremse anzuerkennen, die mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit, auch beim Eintritt schwieriger und unvorhergesehener Verkehrslagen, das Fahrrad sicher zum Stehen bringen können. Dem wird die starre Nabe nicht gerecht. Das Blockieren des Hinterrades dürfte sich bei einer hohen Geschwindigkeit und angesichts der hohen Kraft beim Vortrieb durch das eigene Körpergewicht des Fahrers als schwierig gestalten. Der Kläger selbst trägt vor, dass hierzu besonders viel Kraft aufgewendet werden müsse. Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein Blockieren des Hinterrades bei einer ungünstigen Pedalstellung in jedem Fall ausscheiden würde. Im Gegensatz zur Rücktrittbremse dürfte es bei einer starren Nabe, vor allem bei hohen Geschwindigkeiten, sehr schwer sein, auf Anhieb eine Pedalstellung zu finden, welche dazu geeignet wäre, ein Blockieren des Hinterrades überhaupt zu bewerkstelligen. Von einer leichten Bedienung (§ 65 Abs. 1 StVZO) der starren Nabe – so sie eine Bremse wäre – kann in keinem Fall ausgegangen werden. Eine Bremse im Sinne des § 65 StVZO kann demnach nur eine technische Einrichtung sein, nicht jedoch der Antriebsmechanismus als solcher.
beim Bonner gericht wurde ein Urteil aber genau anders gefällt, dass die Starre Nabe eben doch als zweites Bremssystem fungieren kann. Diese Info habe ich von einer Seite wo sich leider die Verlinkung nicht mehr öffnen lässt.
Also bleibt es weiter unklar und 2 Bremsen sollten angebracht werden um auf Nummer sicher zu gehen.
Ich fahre ein Fixie als Stadtrad solange kein Schnee liegt und/oder es nicht glatt ist. Die Strecken sind dabei aber eher 10 bis maximal 20 Kilometer lang.
Ich bilde mir ein, dass es einen Trainingseffekt durch die unterschiedlichen Trittfrequenzen gibt (Brücken o.ä. - Bremen hat ja keine Berge) und mir ist aufgefallen, dass ich auch beim RR/TT gleichmäßiger trete, da ich vom Fixie immer im Hinterkopf habe, dass es keinen Freilauf gibt.
Davon mal ganz abgesehen, macht das Fahren damit auch einfach Spaß und ist sehr wartungsarm.
Ich denke mal der größte Vorteil wäre das man wirklich intensiv bei einer 2 Stunden Einheit pedaliert und nicht wie mit nem Rennrad 15-20 Minuten im Freilauf verbringt.
Dafür braucht man kein Fixie, da muss man einfach drauf achten. Gerade im Winter bei Minusgraden lass ich nie rollen. Ich hab dann 5-7% Leerlauf, im Sommer etwas mehr. Eine ganz schlechte Einheit wo ich keinen Bock und schlechte Beine hab, landet im Sommer auch mal bei 10%. Dies aber alles auf Strecken mit Höhenmetern (ca. 100-150 pro 10km), und es ist deutlich weniger als die von dir genannten Zahlen.
Wem es für die Motivation hilft, und wer dadurch im Winter mehr trainiert als ohne, der soll Fixie fahren. Brauchen tut man es nicht.