Haben wir nicht mal früher, also viel früher, als wir in der Schule eine Fahrradprüfung machen mussten auch so eine Art Fahrradführerschein bekommen, oder ist das Schu- bzw. Bundeslandabhängig.
Ein solcher Fahrradführerschein müsste sicherlich bundesweit einheitlich sein.
An so etwas kann ich mich auch erinnern. Ein paar Stunden Theorie, ein verkehrssicheres Fahrrad und dann einmal mit dem Rad um den Block. Überall, wo man etwas falsch machen konnte, stand ein Lehrer oder Eltern, die die Fehler notierten.
Erstaunlich, an was man sich noch erinnern kann, bei mir müsste das so Mitte der 70er gewesen sein.
Der "Führerschein" den man dann bekam, war wohl eher Anreiz, bei der Theorie aufzupassen und sich entsprechend anzustrengen. Die rechtliche Bedeutung ist da eher nicht vorhanden .
Wenn etwas passiert, Unfall oder heftige Ausfallerscheinung, ist es wirklich egal, ob du mit dem Fahrrad oder einem Kfz unterwegs bist.
Wenn aber nichts passiert ist es deutlich unterschiedlich und es gibt folgende Grenzen für Führer von Kfz:
mehr als 0,5%o
mehr als 0,8%o
mehr als 1,1%o, das ist die absolute Fahruntüchtigkeit, der Wert wurde mal vom BGH festgesetzt. In den 70er Jahren war diese Grenze noch bei 1,3%o
Für Radfahrer gibt es nur die absolute Fahruntüchtigkeit, die der BGH auf 1,6%o festgesetzt hat.
In diesem Fall gibt der Radfahrer auch seinen Führschein für eine nicht unerhebliche Zeit ab.
Prost, Volker
Ich bin in den frühen 70zigern mal mit 1,29%° getestet worden
Angeblich hatte ich dabei auch noch ein Rotlicht überfahren.
Alle Verfahren sind eingestellt worden.
Das mit dem Rotlicht ist aber irgendwie an mir hängengeblieben, da ich auf dem Weg zur Arbeit jeweils 18 Ampeln habe, bin ich gezwungen, täglich mindestens einmal bei Rot zu fahren.
übrigens - hier kann einem auch der Führerschein abgenommen werden, wenn man betrunken auf dem Pferd unterwegs ist
da ich ja praktisch nie trinke kann mir das zum Glück nicht passieren
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Arbeitet, als würdet ihr kein Geld brauchen.
Liebt, als hätte euch noch nie jemand verletzt.
Tanzt, als würde keiner hinschauen.
Singt, als würde keiner zuhören .
übrigens - hier kann einem auch der Führerschein abgenommen werden, wenn man betrunken auf dem Pferd unterwegs ist
da ich ja praktisch nie trinke kann mir das zum Glück nicht passieren
Wenn du besoffen, was dir ja nicht passiert, im öffentlichen Verkehrsraum reitest, wirst du den Lappen auch los.
@meggle
In deinem Garten darfst du besoffen fahren wie du willst, egal mit Auto oder Rasenmäher.
Sowohl der Begriff Straßenverkehr des § 24a StVG, als auch Verkehr aus § 316 StGB verlangen den öffentlichen Verkehrsraum.
Wenn du mit dem Mäher im Straßenverkehr fährst, ist der Lappen weg.