Nachträgliche DSQ´s sind doch ganz normal und kommen öfters vor. Kann schon sein das sie WK Richter an wichtigen Stellen am Streckenrand positioniert haben und diese DSQ´s erst später nachgetragen wurden.
Normalerweise sammelt ein Offizieller/WK Richter alle Protokolle ein, sollte also nicht unmöglich sein heraus zu finden wieso man ein DSQ bekommen hat.
Da es so viele sind wäre eine Veröffentlichung zu überlegen bzw dem Veranstalter nahe zu legen, das sorgt dann auch für Transparents. Man liest ja auch in ausländischen Foren von vielen DSQ´s ohne Karte usw.
Warum soll bei einem WTC Event in Österreich die DTU Sportordnung ziehen?
Hatten wir ja bereits weiter oben festgestellt, dass die Ö- und die WTC-Ordnung gelten. Korinthenkackerisch könnte ich jetzt behaupten, dass gar nicht geschrieben zu haben . Ich habe mich eher an Tobi F.s Beitrag aufgehängt, der doch sehr nach DTU-SpO klang.
Wie Sebastian schon schrieb, ist vieles gleich oder ähnlich und ich bin in der DTU-Sportordnung natürlich bewanderter, auch wenn ich mir vor einigen Jahren vor Podersdorf durchaus mal eure Ordnung angeguckt habe.
Das nicht weiter erklärte Wort Suspendierung, dessen Anwendung und Durchführung in D.3.2.2 auch nicht beschrieben ist, dürfte sich nach meinem Bauchgefühl nicht von einem "sofortigem Ausschluss" gemäß DTU-Sportordnung unterscheiden. Dürft ihr gerne aus unserem §25 abschreiben .
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
(a) Das Recht des Athleten auf Einspruch oder Beschwerde wird ggf. vom Veranstalter des Events und/oder in den Wettbewerbsregeln des für den Athleten zuständigen Nationalverbands geregelt bzw. gehandhabt;
(b) in Angelegenheiten, die von einem Race Referee beobachtet oder zuvor entschieden wurden, kann kein Einspruch eingelegt werden. Keine Person darf einen Einspruch erheben, der eine Ermessensentscheidung erfordert. Der Begriff „Ermessensentscheidung“ bezieht sich in diesen Wettkampfregeln auf die Streitschlichtung im Zusammenhang mit mindestens einer wesentlichen Tatsache, die durch konkreten, physischen Nachweis allein nicht mit Gewissheit bestimmt werden kann. Der Begriff „Ermessensentscheidung“ umfasst u. a. folgende Streitschlichtungen:
(i) angeblicher Verstoß gegen die Radfahrposition‐Foulregeln (einschließlich angeblicher Verstöße gegen das Windschattenverbot);
(ii) angebliches Blockieren, Behindern oder Stören; oder
(iii) angebliches unsportliches Verhalten.
(c) Einsprüche durch Athleten, die für Ermessensentscheidungen mit einer Strafe belegt wurden, werden nicht berücksichtigt.
Bei einer Strafe wegen Windschattenfahrens gibt's also keine Möglichkeit des Einspruchs oder sehe ich das falsch?
Das nicht weiter erklärte Wort Suspendierung, dessen Anwendung und Durchführung in D.3.2.2 auch nicht beschrieben ist, dürfte sich nach meinem Bauchgefühl nicht von einem "sofortigem Ausschluss" gemäß DTU-Sportordnung unterscheiden. Dürft ihr gerne aus unserem §25 abschreiben .
D.3.3 Sanktionen
Die Sanktionsmaßnahmen sind in der ÖTRV Disziplinarordnung geregelt und finden zusätzlich zu Wettkampfsanktionen Anwendung.
Interessant. Steht auch so im Regelwerk des IM in Frankfurt.
Entscheidungen eines Kampfrichters während des Wettkampfes, die alle Ermessensentscheidungen ein dürften, sind als endgültig und nicht mehr nachträglich angreifbar. Erspart dem Veranstalter nachträgliche Diskussionen und Korrekturen der Ergebnisliste.
Aus meiner Sicht aber sehr fragwürdig, dass man keine Möglichkeit hat, Entscheidungen prüfen zu lassen.
Mag manchmal fraglich sein, aber wie bitte soll die Einhaltung von Regeln gewährleistet werden, wenn es anders gehandhabt würde? Videobeweis? An allen Punkten der Strecken zu allen Zeiten?
Dafür eben gibt es ja Wettkampfrichter, die speziell geschult sind und bei einem WK per Ermessensentscheidung festlegen, wer z.B. Windschatten fährt und wer nicht. Der Eine mag dabei lockerer zu Werke gehen, der Andere strenger. Eine geringe Zehl Fehlentscheidungen (die sicher im Einzelfall für jeden Athleten sehr ärgerlich sind) müssen m.E. dabei in Kauf genommen werden gegenüber der Option, auch das gröbste Fehlverhalten per Einspruch nachträglich "ausdiskutieren" zu können.
Suspendierung (Lizenzentzug und Startverbot auf Zeit)
Ok, so weit bin ich dem Brotkrumen-Umweg nicht mehr gefolgt. Also doch was anderes. Bedeutet also, man kann sich aufführen wie die wilde Sau und es gibt keine Möglichkeit, den Athleten unmittelbar aus dem Wettkampf zu entfernen?
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.