genauso entscheiden manche athleten nach der konkurrenz in den meldelisten, ob sie überhaupt antreten oder nicht. deswegen muss es eine eindeutige identifizierung bereits beim anmeldeverfahren geben, nicht erst am wettkampftag.
Das mag so sein aber es gibt doch keine Vorschrift, dass Startlisten mit Verein im Internet stehen müssen.
In der Leichtathletik sind sie sogar bei DMs explizit verboten und dürfen nicht gezeigt werden.
ich ruder mal etwas zurück. §18.4 SpO besagt ausdrücklich, dass "bei Meisterschaften für den Verein zu starten ist, der auf dem DTU startpaß genannt ist". das impliziert, dass es außerhalb von meisterschaften egal ist......
Was ist im Anmledeformular 'nicht wahrheitsgemäß', wenn der Athlet in dem Verein B ebenfalls Mitglied ist und für diesen startet will und einträgt?
Die Angabe der Startpassnummer von Verein A passt dann nicht zur Angabe des Vereins B. Damit ist eine der Informationen falsch.
Ich will überhaupt nicht ausschließen, dass dies bei "Kontrollen" regelmäßig nicht auffällt. Wahrscheinlich könnte man auch eine beliebige ausgedachte Startpassnummer eingeben und bei der "Kontrolle" mit dem Pass eines Kumpels auftauchen.
Diese gelebte Praxis macht es aber nicht richtig(er).
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
Die Angabe der Startpassnummer von Verein A passt dann nicht zur Angabe des Vereins B. Damit ist eine der Informationen falsch.
Dein Zitat und so habe ich das auch nachgelesen:
Zitat:
Zitat von § 17.1 SpO
... Wettkampfteilnehmer haben das Anmeldeformular des Veranstalters vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
Im Anmeldeformular trägt der Athlet den Verein B ein, für den er starten will und in dem er wahrheitsgemäß auch ist. Da ist keine Information falsch! (*) . Eine definierte Gleichheit zwischen Startpassverein und Wettkampfverein, den ich gerne zum dem Athleten unter die Nase halten hätte, kann ich nicht erkennen.
Auch bei Bedingungen/Ordnungen zum Startpass, kann ich nichts erkennen, dass der Athlet nur unter genau diesem Startpass-Verein starten darf.
Zudem, wie Neu-Brandenburg schon korrekturruderte, ist diese Gleichheit explizit bei Meisterschaften definiert, sonst aber leider nicht.
(*) Edit: Da könnte jetzt höchstens noch bei den Anmeldungsunterlagen des Veranstalters der Verein als der des Startpasses gefordert sein. Ist mir aber so nie in Erinnerung und habe ich jetzt bei 3 online Stichproben auch nicht feststellen können.
Da ist keine Information falsch! Eine definierte Gleichheit zwischen ...
Du lässt nicht locker...
Im Sinne Deiner obigen Aussage wäre es dann auch nicht falsch, den Vornamen des einen und den Nachnamen eines anderen Sportlers anzugeben? Das Geburtsdatum eines Dritten und einen existierenden Vereins in Timbukto? Denn keine einzelne Information ist falsch, alle Daten sind ja irgendwo vorhanden und richtig.
Selbstverständlich bezieht sich das Prinzip "Vollständigund Wahrheitsgemäß" auf den gesamten Datensatz, also auch Verein und Startpassnummer, die ebenso zusammen passen müssen, wie Name und Geburtsdatum.
Und damit bin ich raus, das wird mir zu ... theoretisch.
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
Ist denn jetzt mal jemand von "offizieller" Seite befragt worden oder sind es alles Spekulationen, Auslegungen -
Meisterschaften klar definiert -
Liga Zweitstartrecht -
und der AK Athlet der seinen Pass vom Verein A hat muss ein Jahr für diesen starten , auch wenn er im Mai 500 km weit weg zieht den Verein wechselt den alten kündigt ???-
Als Kampfrichter wurde uns mal eingebläut, eine Aussage zur (UN/)Zulässigkeit durch Ordnungen, Bestimmungen auch immer belegen zu können, das wäre wichtig.
Zitat:
Zitat von matwot
Im Sinne Deiner obigen Aussage wäre es dann auch nicht falsch, den Vornamen des einen und den Nachnamen eines anderen Sportlers anzugeben? Das Geburtsdatum eines Dritten und einen existierenden Vereins in Timbukto? Denn keine einzelne Information ist falsch, alle Daten sind ja irgendwo vorhanden und richtig.
Doch. falsch, s.u.
Zitat:
Zitat von matwot
Selbstverständlich bezieht sich das Prinzip "Vollständigund Wahrheitsgemäß" auf den gesamten Datensatz, also auch Verein und Startpassnummer, die ebenso zusammen passen müssen, wie Name und Geburtsdatum.
Wir reden von gesamt 1em Athleten mit 1er Anmeldung und 1em Startpass, aber dabei 2 (beide wahrheitsgemäßen) Vereinen. Das war die Grundlage
Zitat:
Zitat von matwot
Und damit bin ich raus, das wird mir zu ... theoretisch.
Morgen ist Kampfrichterweiterbildung. Mal sehen, ob da unsere partielle Verwirrungsfinsternis dann vorbei ist, ich hab' die Frage schonmal vorausgeschickt.
Aber vermutlich hat NBler den richtigen Schluß gezogen..
.....und der AK Athlet der seinen Pass vom Verein A hat muss ein Jahr für diesen starten , auch wenn er im Mai 500 km weit weg zieht den Verein wechselt den alten kündigt ???-
nicht nur der AK athlet. jeder. zumindest bei meisterschaften ab landesmeisterschaft aufwärts.
ist wie mit allen kündigungen....da gibt es fristen einzuhalten. wenn das nicht passiert ist gehts nur zur nächsten frist.