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Alt 25.07.2023, 21:34   #11393
merz
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.11.2006
Beiträge: 6.427
Ich hätte fast geschrieben „zur Auflockerung“ gut gemachtes visual der NY Times aus der Serien „Mit dem Klimawandel leben“: Kuwait City und Basra wie es heute ist - für Amerikaner interessant: das ist die nahe Zukunft von etwa Texas …


https://www.nytimes.com/interactive/...reme-heat.html


m.
merz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2023, 07:23   #11394
El Stupido
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Ja, diese Interpretation des BVG (...)
Was haben die Berliner Verkehrsbetriebe damit zu tun?
Meintest du das BVerfG?
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Alt 26.07.2023, 08:45   #11395
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
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Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.965
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Ja, diese Interpretation des BVG kann man u.a. auch herauslesen. Die Betonung liegt für mich auf "auch", d.h. auch unsere Grundrechte sind wesentlich geschützt. Die Abwägung der Priorisierung der beiden gegeneinander ist Gegenstand von Debatten und Abwägungen, wo wir beide zu offenbar sehr unterschiedlichen Resultaten kommen.
Das ist falsch.

Genau diese beiden Punkte hat das Bundesverfassungsgericht ja geklärt. Dass Du sie weiterhin für offen hältst, bringt mich erneut zu der Empfehlung an Dich, Dir die Urteilsbegründung durchzulesen.

Das Bundesverfassungsgericht schreibt klipp und klar:

Zitat:
Zitat von BVerfG
Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
Das genaue Ziel der Bemühungen um Klimaschutz steht hier:

Zitat:
Zitat von BVerfG
... der Gesetzgeber [hat] das Klimaschutzziel des Art. 20a GG aktuell verfassungsrechtlich zulässig dahingehend bestimmt, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist.
Nochmal mit einfachen Worten: Das Grundgesetz verpflichtet den Staat dazu, Klimaneutralität herzustellen. Es geht nicht um eine kleine Reduzierung von Treibhausgasemissionen, sondern um Klimaneutralität. Netto Null.

Der Weg zur Klimaneutralität ist so zu gestalten, dass die Emissionen, welche bis zur Klimaneutralität noch ausgestoßen werden, ein CO2-Budget nicht überschreitet, welches mit dem 1.5°C- bzw. dem "deutlich unter 2°C"-Ziel vereinbar ist.

Wo sich zur Wahrung des 1.5/2.0°C-Ziels Konflikte mit anderen Grundrechten ergeben, gilt dies:

Zitat:
Zitat von BVerfG
Art. 20a GG genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.
Mit einfachen Worten: Umweltschutz überwiegt nicht per se andere Staatsziele wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie oder Sozialstaatlichkeit. Diese Ziele sind miteinander in Ausgleich zu bringen. Die Erfordernisse des Klimaschutzes überwiegen aber bei fortschreitendem Klimawandel.

Das bedeutet: Beschränkungen von Grundrechten zugunsten des Klimaschutzes, die heute unverhältnismäßig sein mögen, können bei fortschreitendem Klimawandel in Zukunft verhältnismäßig sein.

Wenn Du mit dem Begriff der individuellen Freiheit argumentierst, machst Du den Klimaschutz besser jetzt als später.
Klugschnacker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2023, 08:57   #11396
Flow
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Registriert seit: 09.10.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 17.926
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Die Erfordernisse des Klimaschutzes überwiegen aber bei fortschreitendem Klimawandel.
Das steht dort nicht.
__________________

Flow ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2023, 09:17   #11397
Schwarzfahrer
Szenekenner
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 6.231
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Das Bundesverfassungsgericht schreibt klipp und klar:
Zitat:
Zitat von BVerfG
2. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
Ist es ein Naturgesetz, daß Klimaschutz unbedingt Klimaneutralität bedeuten muß, und damit unabdingbar für den Schutz der Lebensgrundlagen sei? Im Art. 20 steht dazu nichts, das ist eine mögliche, extreme Interpretation.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Das genaue Ziel des Bemühungen um Klimaschutz steht hier:
Zitat:
Zitat von BVerfG
... der Gesetzgeber [hat] das Klimaschutzziel des Art. 20a GG aktuell verfassungsrechtlich zulässig dahingehend bestimmt, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist.
ich fnde es merkwürdig, daß ein Ziel festgelegt wird, das durch Handlung der Bundesregierung allein nicht mal annähernd erreichbar ist (wenn überhaupt jemals). Warum nicht auch gleich die weltweite Beseitigung von Armut als Ziel für Deutschland setzen? Geht noch mehr Hybris? Angemessen wäre eine Zielformulierung wie "einen Beitrag zu leisten zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs" o.ä.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Nochmal mit einfachen Worten: Das Grundgesetz verpflichtet den Staat dazu, Klimaneutralität herzustellen. Es geht nicht um eine kleine Reduzierung von Treibhausgasemissionen, sondern um Klimaneutralität. Netto Null.
S. oben, das ist eine Interpretation, die ich nicht für zwingend und alternativlos halte, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Mit einfachen Worten: Umweltschutz überwiegt nicht per se andere Staatsziele wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie oder Sozialstaatlichkeit. Diese Ziele sind miteinander in Ausgleich zu bringen. Die Erfordernisse des Klimaschutzes überwiegen aber bei fortschreitendem Klimawandel.
Nein, letztes ist falsch (s. auch Flow): die relative Zunahme des Gewichts ist nicht unbedingt gleich überwiegen; auch die relative Zunahme der Zustimmung für die AfD ist noch lange keine Mehrheit.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Das bedeutet: Beschränkungen von Grundrechten zugunsten des Klimaschutzes, die heute unverhältnismäßig sein mögen, können bei fortschreitendem Klimawandel in Zukunft verhältnismäßig sein.

Wenn Du mit dem Begriff der individuellen Freiheit argumentierst, machst Du den Klimaschutz besser jetzt als später.
"Können" und "in Zukunft" sind die Schlüsselworte - ohne Kristallkugel alles Spekulation. Es gibt nicht die geringste Garantie, daß jetzige Einschränkungen später aufgehoben werden, daß also eine aktuell akzeptierte Unfreiheit zu mehr Freiheit in Zukunft führt. Und es gibt keine Aussage darüber, daß (und warum) die Freiheit und Grundrechte in der Zukunft höher zu bewerten seien, als die Freiheit und Grundrechte in der Gegenwart.
__________________
“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Schwarzfahrer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2023, 09:24   #11398
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
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Ort: Freiburg
Beiträge: 22.965
Zitat:
Zitat von Flow Beitrag anzeigen
Das steht dort nicht.
Hier der Wortlaut. Mit welcher Formulierung würdest Du das kurz zusammenfassen?

Zitat:
Auch wenn in Rechnung gestellt wird, dass Art. 20a GG keinen absoluten Vorrang des Klimaschutzes statuiert (oben Rn. 198), der sich im Verhältnis zu gegenläufigen Grundrechten oder anderen elementaren Verfassungsrechtsgütern oder -prinzipien zwangsläufig durchsetzen müsste, würde das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot – verstärkt durch grundrechtliche Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 GG – die Hinnahme erheblicher Freiheitseinschränkungen fordern, die aus heutiger Sicht kaum zumutbar wären.
Zitat:
Insofern zielt Art. 20a GG auch auf die Herstellung von Klimaneutralität. Art. 20a GG genießt indessen keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen (vgl. BTDrucks 12/6633, S. 6 f.; BVerfGE 127, 293 <328> zum Tierschutz; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 20a Rn. 46; Murswiek, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 20a Rn. 55; Huster/Rux, in: BeckOK, GG, 45. Ed. 15.11.2020, Art. 20a Rn. 44; Kloepfer, in: Bonner Kommentar zum GG, April 2020, Art. 20a Rn. 60 ff.; Scholz, in: Maunz/Dürig, GG, 92. EL August 2020, Art. 20a Rn. 41 ff.; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 20a Rn. 14; Epiney, in: v.Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 2, 7. Aufl. 2018, Art. 20a Rn. 47 ff.). Das gilt auch für das darin enthaltene Klimaschutzgebot. Wegen der nach heutigem Stand weitestgehenden Unumkehrbarkeit des Klimawandels wäre eine Überschreitung der zum Schutz des Klimas einzuhaltenden Temperaturschwelle jedoch nur unter engen Voraussetzungen – etwa zum Schutz von Grundrechten – zu rechtfertigen. Zudem nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.
Klugschnacker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2023, 09:35   #11399
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.965
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Ist es ein Naturgesetz, daß Klimaschutz unbedingt Klimaneutralität bedeuten muß, und damit unabdingbar für den Schutz der Lebensgrundlagen sei? Im Art. 20 steht dazu nichts, das ist eine mögliche, extreme Interpretation.
So sieht das auch die AfD. Das Bundesverfassungsgericht stelle nur eine Meinung dar.

Die Forderung nach Klimaneutralität ergibt sich aus dem 1.5°/2.0°C-Ziel, das auf andere Weise nicht zu erreichen ist.

Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Ich fnde es merkwürdig, daß ein Ziel festgelegt wird, das durch Handlung der Bundesregierung allein nicht mal annähernd erreichbar ist (wenn überhaupt jemals). Warum nicht auch gleich die weltweite Beseitigung von Armut als Ziel für Deutschland setzen? Geht noch mehr Hybris? Angemessen wäre eine Zielformulierung wie "einen Beitrag zu leisten zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs" o.ä.
Dieses Statement zeigt erneut Deine Unkenntnis in diesem Thema. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass Deutschland nicht allein die Klimaziele erreichen kann. Das geht nur in Form von internationalen Bündnissen wie dem Pariser Abkommen. Dessen Ziele sind für uns verbindlich.

Zitat:
Zitat von BVerfG
Als Klimaschutzgebot hat Art. 20a GG eine internationale Dimension. Der nationalen Klimaschutzverpflichtung steht nicht entgegen, dass der globale Charakter von Klima und Erderwärmung eine Lösung der Probleme des Klimawandels durch einen Staat allein ausschließt. Das Klimaschutzgebot verlangt vom Staat international ausgerichtetes Handeln zum globalen Schutz des Klimas und verpflichtet, im Rahmen internationaler Abstimmung auf Klimaschutz hinzuwirken. Der Staat kann sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen.
Klugschnacker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2023, 09:41   #11400
El Stupido
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
(...)
"Können" und "in Zukunft" sind die Schlüsselworte - ohne Kristallkugel alles Spekulation. Es gibt nicht die geringste Garantie, daß jetzige Einschränkungen später aufgehoben werden, daß also eine aktuell akzeptierte Unfreiheit zu mehr Freiheit in Zukunft führt. Und es gibt keine Aussage darüber, daß (und warum) die Freiheit und Grundrechte in der Zukunft höher zu bewerten seien, als die Freiheit und Grundrechte in der Gegenwart.
Eisschmelze in den Polarregionen und in den Gletschern der Berge nehmen zu, wir haben mit Dürren und zunehmendem Extremwetter zu tun, Arten werden weniger etc.
Und in priviligierten Ländern sitzen alte weiße Männer und schwurbeln über "Freiheit".
Bei Covid-19 war es dasselbe und in der Diskussion um den russischen Angriffskrieg.

Es lässt sich gemütlich über "Freiheit" schwurbeln während auf fernen Inseln die Bewohner*innen ängstlich sind wegen steigender Pegelstände und ausbleibender Ernten.
Und wenn klimabedingt nie dagewesene Wellen von Migration starten und man die "Festung Europa" bemüht lässt sich das bequem wieder mit dem Totschlagargument "Freiheit" begründen wenn man die Grenzen sichert und durch Unterlassen tötet.

Geändert von El Stupido (26.07.2023 um 10:13 Uhr).
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