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Zitat von qbz
Was mich wundert, ist, weshalb die Kölner Polizei die Mehrzahl der Anzeigen dann als "sexuelle Belästigungen" führt und deswegen ermittelt statt wegen "sex. Nötigung"? Mich interessiert es, weil der Unterschied zwischen beiden Delikten in DE schon erheblich ist beim Strafmaß.
"SPON": Inzwischen sind in Köln 121 Anzeigen eingegangen. Laut Polizei geht es in drei Viertel der Fälle um sexuelle Belästigung. Zwei Frauen geben an, vergewaltigt worden zu sein.
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Hast Du da Infos aus 1. Hand oder aus der Presse. Ich denke, dass die Presse da unscharfe Begriffe verwendet. Den Begriff "s. Belästigung" kenne ich im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht und Diskriminierung, aber nicht aus dem Strafrecht bzw. Recht der Ordnungswidrigkeiten.
§ 119 OWiG passt m.E. nicht.
http://dejure.org/gesetze/OWiG/119.html
Insoweit frage ich mich, wieso bei Polizei/Sta da ein Ermittlungsverfahren laufen soll. Ich denke, die Differenzierung kann daher kommen, dass die anderen Anzeigen sich (allein) auf Eigentumsdelikte (Raub, Diebstahl) beziehen und eben "nur" bei 75% die sexuelle Komponente dazu kommt. Wird'n Mann beklaut, wird sich die Anzeige im Regelfall auf die Brieftasche beziehen.