Wenn für den T3 die volle Veranstalterabgabe gezahlt wird, und davon gehe ich aus, hat der Verband keinen Nachteil. Das das so kommt, sollte durch die Kassenprüfer geprüft sein. Ansonsten würde es "sehr schwierig", den nächsten Verbandstag zu leiten.
Zitat:
Zitat von Rhing
Richtig, Trimartin, 2011 ist relevant. Auch ansonsten sehen wir vieles ähnlich. Trotzdem, zu den Tageslizenzen, die UJ kassiert hat, aber nicht weiterleitet:
§ 263 STGB Betrug: ... Tageslizenzgebühr wird nicht weitergeleitet...
Die Situation mit CTW sowie Düsseldorf wird für mich erst rund, wenn ich sie mit der beim Kollegen in Bruchsal vergleiche ... auch hier wurde ja recht plausibel vorgeworfen, dass Tageslizenzen nicht korrekt abgerechnet würden, Abgaben nicht korrekt geleistet würden.
Keine Ahnung, wie das im Detail bzgl. CTW lief - ich habe nur (u.a. in diesem Forum) gelesen, dass J&F dem Verband wohl 20.000 € angeboten hat - ergo deutlich mehr als die wohl ähnlich große Veranstaltung im Kraichgau ein Jahr vorher. War dem NRWTV aber wohl zu wenig. Und beim Verbandstag haben sich wohl ein paar Vereinsvertreter darüber empört, dass jemand die Klärung durch ein ordentliches Gericht haben wollte - und was noch unverschämter ist: das Gericht ihm wohl auch in erster Instanz noch recht gegeben hat, obwohl der Verband einem Juristen eine Menge Geld in die Hand gedrückt hat.
Ja, zum Teufel noch mal - wer von uns würde, wenn's ihm um seinen Job, seinen Lebenserwerb geht, darum wovon er seine Brötchen kaufen will, denn anders reagieren? Ja, ich würde auch einen Juristen dafür engagieren, der sich damit auskennt - und unterstelle keinem Juristen aufgrund seiner Mandanten, dass er gegen unsere Rechtsordnung ist.
Das umgekehrt die Abrechnung des NRWTV mit dem T3-D über jeden Zweifel erhaben wäre, weil die NRWTV-Kassenprüfer sich das angeschaut haben, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ein Kassenprüfer schaut sich i.d.R. stichprobenartig an, ob Belege und Buchführung vollständig und konsistent sind, mit viel Glück auch noch, ob bei Ausgaben eine Unterschriftenordnung lt. Satzung o.ä. eingehalten wurde. Eine Prüfung, ob die einzelnen Ausgaben z.B. §52AO bzgl. Gemeinnützigkeit standhalten oder Veranstalterabgaben korrekt berechnet wurden - ganz sicher nicht.
Ob's politisch glücklich war, dass der NRWTV als Veranstalter des T3 aufgetreten ist, ist mittlerweile egal. Das das jetzt jemand in Eigenregie macht finde ich gut - nicht gut finde ich, dass diese Person gleichzeitig Präsidentin des Landesverbandes ist. Und: wer einen Laden, eine Kanzlei oder eine Praxis an jemand anders übergibt, rechnet i.d.R. auch mit einer Zahlung für die zukünftige Gewinnerwartung.
Die Situation mit CTW sowie Düsseldorf wird für mich erst rund, wenn ich sie mit der beim Kollegen in Bruchsal vergleiche ... auch hier wurde ja recht plausibel vorgeworfen, dass Tageslizenzen nicht korrekt abgerechnet würden, Abgaben nicht korrekt geleistet würden....
Stimmt, seh ich auch so, wobei ich beide Fälle nur vom Hörensagenkenne, in NRW aber insoweit näher dran bin, als das Leute, die es wissen, das so auf dem Verbandstag gesagt haben. Da hab ich naturgemäß mehr Vertrauen zu als zu den Postings von Chengiz. Damit sag ich nix gegen Chengiz, kann gut sein, dass er recht hat, aber ich kenn ihn nur über's Forum.
Zitat:
Zitat von Willi
Keine Ahnung, wie das im Detail bzgl. CTW lief - ich habe nur (u.a. in diesem Forum) gelesen, dass J&F dem Verband wohl 20.000 € angeboten hat - ergo deutlich mehr als die wohl ähnlich große Veranstaltung im Kraichgau ein Jahr vorher. War dem NRWTV aber wohl zu wenig. Und beim Verbandstag haben sich wohl ein paar Vereinsvertreter darüber empört, dass jemand die Klärung durch ein ordentliches Gericht haben wollte - und was noch unverschämter ist: das Gericht ihm wohl auch in erster Instanz noch recht gegeben hat, obwohl der Verband einem Juristen eine Menge Geld in die Hand gedrückt hat.
Ja, zum Teufel noch mal - wer von uns würde, wenn's ihm um seinen Job, seinen Lebenserwerb geht, darum wovon er seine Brötchen kaufen will, denn anders reagieren? Ja, ich würde auch einen Juristen dafür engagieren, der sich damit auskennt - und unterstelle keinem Juristen aufgrund seiner Mandanten, dass er gegen unsere Rechtsordnung ist....
Noch mal: In dem Rechtstreit geht es nicht um die Zahlung, sondern nur um die Frage, ob der NRWTV berechtigt war, die Mitglieder darauf hin zu weisen, dass Sperren ausgesprochen werden, wenn man an ungenehmigten Veranstaltungen teilnimmt und das Köln nicht vom NRWTV genehmigt ist.
Es ging NICHT
- um Zahlungspflichten / Abführung der Veranstalterabgaben / Tageslizenzen
- die Rechtmäßigkeit von Sperren
Über beides hat das 1. instanzliche Gericht NICHT entschieden. Das Gericht hat seine Entscheidung wohl (kenne die Akten eben nicht) darauf gestützt, dass der Verband selbst Veranstalter ist und daher Konkurrenz von UJ.
Das UJ sich gegen die Veröffentlichung wehrt, könnte ich nachvollziehen, wenn er
- keine Genehmigung beantragt,
- nicht groß und breit die Ausrichtung der DM verkündet und
- die Zahlung von Veranstalterabgaben zugesagt hätte.
Er - und nicht die Kollegin Wisser - ist dann in meinen Augen nicht zuverlässig, weil er die Vorteile (insbesondere DM) mitnehmen will, aber die Konsequenzen in Form der Zahlung nicht tragen will.
Zitat:
Zitat von Willi
...Das umgekehrt die Abrechnung des NRWTV mit dem T3-D über jeden Zweifel erhaben wäre, weil die NRWTV-Kassenprüfer sich das angeschaut haben, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ein Kassenprüfer schaut sich i.d.R. stichprobenartig an, ob Belege und Buchführung vollständig und konsistent sind, mit viel Glück auch noch, ob bei Ausgaben eine Unterschriftenordnung lt. Satzung o.ä. eingehalten wurde. Eine Prüfung, ob die einzelnen Ausgaben z.B. §52AO bzgl. Gemeinnützigkeit standhalten oder Veranstalterabgaben korrekt berechnet wurden - ganz sicher nicht.
Ob's politisch glücklich war, dass der NRWTV als Veranstalter des T3 aufgetreten ist, ist mittlerweile egal. Das das jetzt jemand in Eigenregie macht finde ich gut - nicht gut finde ich, dass diese Person gleichzeitig Präsidentin des Landesverbandes ist. Und: wer einen Laden, eine Kanzlei oder eine Praxis an jemand anders übergibt, rechnet i.d.R. auch mit einer Zahlung für die zukünftige Gewinnerwartung.
Bisher hat Frau Oberem den T3 nicht veranstaltet. Bisher hat der Verband veranstaltet, die von Dir gesehene Problematik gab's nicht. Der Verband hat höchstens mit sich selbst abgerechnet, linke Tasche, rechte Tasche.
Die Kassenprüfer prüfen, ob die Regelungen des Verbandes eingehalten sind. Dazu gehören die Ordnungen, also auch die, in denen die Veranstalterabgaben geregelt sind. Werden die nicht eingehalten, kann eingehend geprüft werden. Abweichungen sind rechtlich nicht zulässig oder bedürften in Ausnahmefällen der Begründung. "Ist zu viel" reicht da nicht. So sehe ich z.B. eine Begründung, um die Situation 2011 in Köln vergleichsweise zu regeln, weil dem Verband sonst möglicherweise Schaden droht. Für die Zukunft würde das nicht gelten. Insoweit müssen der BTV und BW erst mal überhaupt ne Begründung liefern, mit der kleinen Einschränkung, das in BW anscheinend der Chef (mit sich selbst) die Abgaben regelt. Kenne die Satzungssituation da nicht und ich schau sie mir jetzt auch nicht an.
Jedenfalls kann der Verbandstag in NRW natürlcih im nächsten Jahr Auskunft darüber verlangen, ob die Abgabenregelungen eingehalten sind. Und wenn die Kassenprüfer ihren Job ernst nehmen, prüfen sie genau das. Anstelle von Frau Oberem würde ich genau das den Kassenprüfern vorlegen, genau um irgendein Geschmäckle (die Mundart paßt sogar ) zu vermeiden. Ich fänd das jedenfalls cool.
Zu dem Punkt hats auf dem Verbandstag auch keine (große) Diskussion gegeben, woraus ich geschlossen habe, dass alle (die meisten) Frau Oberem erst mal auch in dem Punkt vertrauen und abwarten.
...Keine Ahnung, wie das im Detail bzgl. CTW lief - ich habe nur (u.a. in diesem Forum) gelesen, dass J&F dem Verband wohl 20.000 € angeboten hat - ergo deutlich mehr als die wohl ähnlich große Veranstaltung im Kraichgau ein Jahr vorher. War dem NRWTV aber wohl zu wenig. ..
Er wollte die 20 T in Raten bezahlen, quasi abstottern, das war das Gegenangebot. Also hier mal'n 1000er, da mal 2000. Das ganze verteilt über fast ein Jahr und die letzte Rate kurz vor der Veranstaltung. Dies hat der NRWTV abgelehnt.
Mit dieser Info nun den Kommentar zwischen den Zeilen lesen, dann macht es "Klick".
Er wollte die 20 T in Raten bezahlen, quasi abstottern, das war das Gegenangebot. Also hier mal'n 1000er, da mal 2000. Das ganze verteilt über fast ein Jahr und die letzte Rate kurz vor der Veranstaltung. /.../Mit dieser Info nun den Kommentar zwischen den Zeilen lesen, dann macht es "Klick".
Zurück zum Ende meines Post 92: "Vielleicht kann Köln auch gar nicht den Beitrag leisten?"
So könnte es wohl sein: Wo nichts ist, kann auch nichts kommen. Oder: Ich zahle aus den neuen Startgeldern die Verpflichtungen der abgelaufenen Veranstaltung. Äh, korrigiere: Nur einen Teil der Verpflichtungen. In jedem Fall den Teil, von dem ich direkt abhängig bin (Absperrungen, Beschallung, Werbung...) .... spare mir den "weicheren" Teil in dem ich mir meine gute Bekannte aus dem Süden, die mir auch damals die DM Langdistanz so günstig besorgt hat, engagiere um mich anwaltlich vertreten zu lassen.
In dem Rechtstreit geht es nicht um die Zahlung, sondern nur um die Frage, ob der NRWTV berechtigt war, die Mitglieder darauf hin zu weisen, dass Sperren ausgesprochen werden, ...
Dann haben wir unterschiedliche Informationsstände. Uwe Jeschke hat ja das Urteil auf seiner Homepage publiziert, und das Gericht schreibt dort in der Urteilsbegründung z.B. auf Seite elf, dass der Zahlungspflicht von Jeschke keine nennenswerte Leistung des NRWTV gegenüberstehen würde. Konkret ist das Gericht der Meinung:
Damit bleibt als einziges Ziel der vom NRWTV zu erteilenden (Anm: und hier verweigerten) Genehmigung die Erzielung von Gewinnen auf Kosten privater Veranstalter und ohne ernsthafte Gegenleistung, die durch die Drohung mit verbandsinternen Sperren abgesichert sein soll und damit zugleich dem privaten Veranstalter eine erfolgversprechende Vermarktung ohne Mitwirkung des Antragsgegners unmöglich machen soll. Dies ist nach Auffassung der Kammer aber als eklatanter Missbrauch der Stellung des NRWTV anzusehen, die auch nach Rechtsprechung des BGH bei der Betätigung von Vereinen zur Rechtswidrigkeit seines Verhaltens führen kann.
Bei der Ansicht des Gerichts kann ich die Empörung in dem Kommentar von Kai Baumgartner nicht wirklich nachvollziehen, als NRWTV wäre ich über jeden Cent, den ich trotzdem von Jeschke überwiesen bekäme, ausgesprochen dankbar.
Zu Sonja Oberem: Deinen Ausführungen zu ihrer Abgabenpflicht stimme ich voll zu - ändert aber nichts an meinem Unverständnis, warum sie die Veranstaltung anscheinend geschenkt bekommt - das hat ein "Geschmäckle".
Vor allem aber: T3-Veranstalterin Sonja Oberem vertritt lt. DTU-Satzung den NRWTV als zweitgrößten Landesverband Deutschlands im DTU-Verbandsrat - dort stimmen die Präsidenten der Landesverbände über die diversen Ordnungen der DTU ab. Eine Vizepräsidentin Sonja Oberem wäre politisch deutlich korrekter.
Die Stadt Düsseldorf ist der Veranstalter, der ein Sommer-Event passend zu seinem seit mehreren Jahren ausgerichteten Skilanglauf-Weltcup auf der Promenade haben wollte. Er hat sich 2010 an den NRWTV gewandt, weil er einen Ausrichter mit Ressourcen (Vereine) und Know how haben wollte. Das Konzept und die Strecken entsprachen im Wesentlichen dem, was man bereits vor 10 Jahren entwickelt und dann in der Schublade aufbewahrt hatte. Für was? Für diese nahezu hysterisch zu nennende Olympia-Bewerbung, die ja dann an Leipzig vergeben wurde. Man erinnert sich dunkel. Kurz danach hat die Stadt den eigentlich geplanten Citytriathlon dann abgesagt. Upsolut aus Hamburg war damals in die Planung eingebunden, hatte Kosten gehabt und dann die Stadt rechtlich verantwortlich gemacht. Es muss auch dann was gezahlt worden sein.
Die Stadt D'dorf müsse eine solche Veranstaltung lt. Infos während dem Verbandstag nicht öffentlich ausschreiben. Da Sonja Oberem schon die erste Veranstaltung laufstreckenseitig betreut hat und in 2012 für die Gesamt-Orga stand, hat man sie weiterhin damit betraut. Die Vergabe an einen privaten, anderen Veranstalter wäre die Stadt sicherlich teurer gekommen.