Vielleicht sollte man auch einen eigenen Thread zum Thema Startgeldrückerstattung aufmachen und die Varianten sammeln.[/QUOTE]
Mich beschleicht auch das Gefühl, dass es nächstes Jahr weniger Veranstalter sein werden. Die dreisten Veranstalter überleben und die ehrlichen und gesetzestreuen haben zu kämpfen.
Der Teilnehmer sagt seine Teilnahme ab. Für diesen Fall steht in den AGBs: "erklärt [der Teilnehmer] seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes."
Der Veranstalter sagt die Veranstaltung ab. Für diesen Fall muss der Veranstalter meiner Meinung nach das komplette Startgeld zurück zahlen. Ein Verschulden des Veranstalters spielt keine Rolle.
Zitat:
Zitat von TriMartin
Vielleicht sollte man auch einen eigenen Thread zum Thema Startgeldrückerstattung aufmachen und die Varianten sammeln.
Ist hier zwar so halb off-topic, ich frage trotzdem mal (darf im Zweifelsfall auch gerne verschoben werden, sollte es einen Thread zu dem Thema geben): Ich hab die bisherigen Beiträge in diesem Threas so gedeutet, dass die Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr nicht rechtens ist, auch wenn das in den AGBs so gesagt wurde. Hab ich das richtig verstanden?
Wie sieht es mit der Rückzahlung von Teilnehmerbeiträgen aus, wenn der Veranstalter kein professionelle Organisation ist, sondern ein e.V., der ein Sportevent ohne Gewinnabsicht ausrichtet.
Muss ich, wenn ich bevorzugte Anmeldung in Roth haben möchte, auf 100,- Euro (90+10) oder 190,- Euro (90+100) verzichten?
Ich blicke gerade nicht durch.
Wenn du dich für 2021 bevorzugt anmelden willst, nur auf 90 €, denn
JEDER der für den DATEV Challenge Roth 2020 angemeldet war bekommt vor allen anderen das Recht auf Anmeldung zum DATEV Challenge Roth 2021.
Ich gehe mal davon aus, dass es im nächsten Jahr genauso viele Startplätze gibt, wie 2020.
Wenn du dich zusätzlich in den nächsten 10 Jahren zweimal bevorzugt anmelden möchtest, musst du 100 € oder mehr "spenden".
Wenn du dich für 2021 bevorzugt anmelden willst, nur auf 90 €, denn
JEDER der für den DATEV Challenge Roth 2020 angemeldet war bekommt vor allen anderen das Recht auf Anmeldung zum DATEV Challenge Roth 2021.
Ich gehe mal davon aus, dass es im nächsten Jahr genauso viele Startplätze gibt, wie 2020.
Wenn du dich zusätzlich in den nächsten 10 Jahren zweimal bevorzugt anmelden möchtest, musst du 100 € oder mehr "spenden".
Nächstes Jahr kann ich nicht, weil die Schulferien in Nordrhein-Westfalen ungünstig liegen. Aber 190,- ist mir zuviel.
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OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
Ich finde die Diskussionen über die Startgelder sehr amüsant. Viele sind am schimpfen und trotzdem ist Roth nach einer Minute ausgebucht.
Gleiches beim 70.3 in Duisburg. So teuer! Strecke steht nicht fest! Nach kurzer Zeit ausgebucht.
Angebot und Nachfrage, da hilft „jammern“ nicht weiter.
Mir geht es nicht um das Startgeld als solches.
Was mir etwas schräg vorkommt, ist das jahrelange Hinterherschleichen der Ironman-Preisentwicklung. Meist um 20-30 € jährlich.
Nun hat man durch den Virus das Pech mit fast der gesamten Bevölkerung gemeinsam und bittet um Spenden gegen den Untergang. Im Gegenzug bietet man besonders spendablen Triathleten zwei Freifahrtscheine im Anmeldeverfahren für die nächsten 10 Jahre an. Freundschaft genug, denn der volle Preis wird natürlich trotzdem verlangt.
Dazu erhöht sich die Startgebühr nicht wie üblich um 20-30 € , sondern um gleich mal 80 € (wenn ich das richtig weiß).
Für mich klingt das überhaupt nicht nach Fairness und noch weniger nach Dankbarkeit.
Ich persönlich, behandle einen Unterstützer in der “Not“ komplett anders.