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Alt 13.05.2015, 13:59   #1
läuVer
Szenekenner
 
Registriert seit: 11.08.2011
Beiträge: 122
Wem gehören die Ergebnislisten?

Hi, mich wuerde mal interessieren, was man, rechtlich, mit den Ergebnislisten machen darf.
Also wenn ich z.B. eine Internetseite habe, darf ich ja wohl mein Ergebnis von einem Rennen aus der Ergebnisliste herauslesen und hinschreiben (auch ohne Quellenangabe). Dazu vielleicht noch die Ergebnisse meiner Vereinskollegen. Oder z.B. die Top 10 von einem Profi-Rennen. Aber duerfte ich auch die gesamte Ergebnisliste reinkopieren und evtl. in einem anderen Format sozusagen nochmals veroeffentlichen (gegebenenfalls mit Quellenangabe)? Wo ist die Grenze? Wer muss einverstanden sein, der Veranstalter, der Zeitnehmer, jeder Athlet?
Fuer Frankreich habe ich z.B. kikourou.net gefunden, man drueckt auf einen Namen und findet alle gespeicherten Lauf-Ergebnisse zu diesem Namen. Ich weiss natuerlich nicht, ob diese Seite irgendwelche Vereinbarungen mit den entsprechenden Veranstaltern hat oder so.
Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Danke
läuVer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2015, 14:42   #2
Godi68
Szenekenner
 
Benutzerbild von Godi68
 
Registriert seit: 10.12.2009
Beiträge: 1.809
Zitat:
Zitat von läuVer Beitrag anzeigen
Fuer Frankreich habe ich z.B. kikourou.net gefunden, man drueckt auf einen Namen und findet alle gespeicherten Lauf-Ergebnisse zu diesem Namen.
Ich kenn eher das da
__________________
Etwaige Schreibfehler beruhen hierauf
Godi68 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2015, 14:49   #3
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.132
Die gleiche Frage hatten wir vor ca. 3 Jahren schonmal.

M.
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2015, 15:00   #4
läuVer
Szenekenner
 
Registriert seit: 11.08.2011
Beiträge: 122
oh ok danke sorry. Dort wird (einigermassen) geklaert, dass anscheinend meine Daten etc. weitergegeben werden duerfen.
Bleibt meine Frage, was ich mit den oeffentlich zugaenglichen Ergebnissen machen darf, in wie weit ich da was kopieren darf.

Zitat:
Zitat von Godi68 Beitrag anzeigen
Ich kenn eher das da
ok kannt ich nicht. Aber haben solche Datenbanken dann Vereinbarungen mit den Zeitnehmern oder Veranstaltern?
läuVer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2015, 16:55   #5
NBer
Szenekenner
 
Benutzerbild von NBer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.869
Zitat:
Zitat von läuVer Beitrag anzeigen
.....Bleibt meine Frage, was ich mit den oeffentlich zugaenglichen Ergebnissen machen darf, in wie weit ich da was kopieren darf.......
wer etwas öffentlich macht, gibt damit ja nicht seinen besitz daran auf. er macht es nur zugänglich. insofern bleibt der zeitnehmer bzw der veranstalter besitzer. und den müsste man bei einer kopie fragen. es gibt 2 möglichkeiten......auf die ergebnisliste verlinken, oder sie abschreiben. wobei man natürlich eine kopie nur in ein anderes format bringen müsste, um es nicht mehr als kopie darzustellen :-)
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2015, 17:00   #6
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.287
Zitat:
Zitat von läuVer Beitrag anzeigen
oh ok danke sorry. Dort wird (einigermassen) geklaert, dass anscheinend meine Daten etc. weitergegeben werden duerfen.
Bleibt meine Frage, was ich mit den oeffentlich zugaenglichen Ergebnissen machen darf, in wie weit ich da was kopieren darf.



ok kannt ich nicht. Aber haben solche Datenbanken dann Vereinbarungen mit den Zeitnehmern oder Veranstaltern?

Lese die Website, auf der die interessierende Ergebnisliste publiziert ist. Meistens steht dort, dass die Website (meint natürlich auch die Inhalte) nicht kopiert werden darf. Aber auch wenn das dort nicht steht, solange die Ergebnisliste nicht explizit als Open Source oder vergleichbar angeboten wird, dürfen die Inhalte einer Datenbank nicht kopiert werden. Sie gelten als "schöpferisches Werk", auf das der Urheber alle Rechte hat. Bei Verstössen muss man u.U. mit Abmahnungen von windigen Rechtsanwälten rechnen. Die Einwilligung des Urhebers für Kopien ist somit ausser bei Open Source und vergleichbaren Produkten erforderlich.

Weshalb setzt Du nicht einfach Links? Das ist gestattet, solange der Link die Liste nicht in einen eigenen Frame einbindet.
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2015, 17:22   #7
kullerich
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 3.088
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Lese die Website, auf der die interessierende Ergebnisliste publiziert ist. Meistens steht dort, dass die Website (meint natürlich auch die Inhalte) nicht kopiert werden darf. Aber auch wenn das dort nicht steht, solange die Ergebnisliste nicht explizit als Open Source oder vergleichbar angeboten wird, dürfen die Inhalte einer Datenbank nicht kopiert werden. Sie gelten als "schöpferisches Werk", auf das der Urheber alle Rechte hat. Bei Verstössen muss man u.U. mit Abmahnungen von windigen Rechtsanwälten rechnen. Die Einwilligung des Urhebers für Kopien ist somit ausser bei Open Source und vergleichbaren Produkten erforderlich.

Weshalb setzt Du nicht einfach Links? Das ist gestattet, solange der Link die Liste nicht in einen eigenen Frame einbindet.
Links sind keine Lösung, da einige Anbieter keine Hardlinks anbieten und ihre Webseiten zyklisch umsortieren.....

Und ich weiß nicht, ob die Diskussion bisher genügend berücksichtigt, dass man die Daten in einer Ergebnisliste ja durchaus auch als "Zeitgeschichtliche Dokumente" ansehen kann, oder?
__________________
Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club
Owner of Post 10,000 im "Leben der Anderen"
kullerich ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2015, 18:48   #8
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.287
Zitat:
Zitat von kullerich Beitrag anzeigen
Links sind keine Lösung, da einige Anbieter keine Hardlinks anbieten und ihre Webseiten zyklisch umsortieren.....

Und ich weiß nicht, ob die Diskussion bisher genügend berücksichtigt, dass man die Daten in einer Ergebnisliste ja durchaus auch als "Zeitgeschichtliche Dokumente" ansehen kann, oder?
Bei den "zeitgeschichtlichen Dokumenten" handelt es sich meines Wissens um Bilder.
Möchtest Du deswegen prozessieren, ob es sich bei Ergebnislisten um "zeitgeschichtliche Dokumente" oder "um eine Datenbank" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, § 87a handelt?

Hier steht es eindeutig:
http://www.urheberrecht.justlaw.de/u...z/87a-urhg.htm
sowie
http://www.urheberrecht.justlaw.de/u...z/87b-urhg.htm

Und die Liste anders Anzuordnen scheint demnach auch nicht gestattet zu sein:

UrhGBGH, Urteil vom 21.07.2005, Az. I ZR 290/02 HIT BILANZ
Ein Verstoß gegen das ausschließliche Recht eines Datenbankherstellers, die Datenbank insgesamt oder in einem nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, kann auch gegeben sein, wenn Daten entnommen und auf andere Weise zusammengefaßt werden. Auf die Übernahme der Anordnung der Daten in der Datenbank des Herstellers kommt es für den Schutz nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nicht an. Die andersartige Anordnung der entnommenen Daten durch den Verwender hat nicht zur Folge, daß diese ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank verlieren.

Es bleiben juristisch nur Links oder falls die Liste bei Google katalogisiert ist, Links mit Google Abfragen.

Persönlich bin ich ein Kritiker und Gegner vieler Teile des Urheberrechtegesetzes und Befürworter von Open Source, deswegen kenne ich es aus Gründen der Kritik recht gut. :-) .

Geändert von qbz (13.05.2015 um 23:16 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
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