Was genau ist das Problem? Das könnte mich auch betreffen...
Ich bin in einem Sportverein, der sowohl eine Schwimm- wie auch eine Triathlonabteilung hat. Ich komme ursprünglich vom Schwimmsport und spiele durchaus mit dem Gedanken, den einen oder anderen Schwimmwettkampf zu bestreiten (z.B. NRW der Masters, DMS oder den einen oder anderen kleineren Wettkampf zwsichendurch; muss ja eh einmal die Qualizeiten geschwommen sein in der aktuellen Saison). Oder verstehe ich da jetz was falsch?
Ich würde es nicht einsehen, dass ich nicht an Triathlons und Schwimmwettkämpfen in einer Saison teilnehmen darf! Ich lass mir sowas total dummes, sinnloses nicht vorschreiben und würde in dem Falle einfach an den Start gehen! Wäre aber gut zu wissen, um evtl vorzubeugen (zweiten Vornamen angeben oder sowas...).
Für so dämliche Regelungen hab ich absolut kein Verständnis. Hab auch von sowas noch nie gehört und das wäre mir total neu.
so ein Swim + Run ist eine Multisportveranstaltung, für die eigentlich die DTU zuständig ist. Es gibt Veranstalter, die das nicht mitmachen/einsehen und die fälligen Abgaben an die DTU nicht zahlen. Als Startpassinhaben darf man dann auf solchen wilden Veranstaltungen nicht starten.
Zitat:
Zitat von Kampfschwein
Das könnte mich auch betreffen...
Nein, keine Sorge, die Wettkämpfe des DSV sind davon unberührt.
Okay, danke für die Antwort. Hätte mich auch irgendwie gewundert.
Aber mal zum Thema (auch wenn es mich nicht betrifft): Was hat die DTU damit zu tun, an was für Veranstaltungen man selbst als Privatperson teilnimmt?! Wenn die Veranstaltung selbst nichts mit der DTU zu tun hat, hat die DTU den teilnehmenden Sportlern meiner Meinung nach auch nichts vorzuschreiben.
Würde es mich betreffen, würde ich das trotzdem nicht einsehen... Meiner Meinung nach ist das eine Einschränkung der persönlichen Freiheit.
Was hat die DTU damit zu tun, an was für Veranstaltungen man selbst als Privatperson teilnimmt?! Wenn die Veranstaltung selbst nichts mit der DTU zu tun hat, hat die DTU den teilnehmenden Sportlern meiner Meinung nach auch nichts vorzuschreiben.
Muss sie aber haben, wenn es sich um einen Du- oder Triathlon handelt, der über die Jedermanndistanz hinaus geht. Wenn der Veranstalter da keine Abgaben bezahlt, ist dieser Wettkampf nicht DTU-genehmigt und Athleten mit Startpass bekommen eine Sperre, wenn sie dort starten.
Leute ohne Startpass können da nach wie vor starten, ohne, dass etwas geschieht.
Wenn einem das nicht passt, beantragt man halt keinen Startpass. Man kann aber nicht alle Vorteile für sich beanspruchen, ohne sich an die Regeln zu halten (die man immerhin unterschrieben hat).
Es betrifft also nur DTU-Startpassinhaber, das ist dir glaube ich entgangen.
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Der Gerät wird nie müde.
Zitat:
Zitat von bellamartha
Oder saugt ihr alle nicht, ihr Schlampen?
Zitat:
Zitat von Lui
In einem Triathlon Forum das Wort teuer zu verwenden, grenzt schon an Ironie.
Muss sie aber haben, wenn es sich um einen Du- oder Triathlon handelt, der über die Jedermanndistanz hinaus geht. Wenn der Veranstalter da keine Abgaben bezahlt, ist dieser Wettkampf nicht DTU-genehmigt und Athleten mit Startpass bekommen eine Sperre, wenn sie dort starten.
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Ergänzung: auch bei Jedermann-Veranstaltungen besteht Genehmigungspflicht. Nur die Notwendigkeit für Nicht-Startpassbesitzer, eine Tageslizenz zu lösen entfällt hier.
Und neben Tri- und Duathlons sollten auch Swimathlons, an denen DTU-Startpassbesitzer teilnehmen, genehmigt sein.