Zitat:
Zitat von Klatu
....Gilt bei Anmeldungen zum Wettkampf übers Internet auch das 14-tägige Widerrufsrecht? Oder ist das kein "Fernabsatz" im Sinne des Gesetzes?.....
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ich glaube, das kann es nicht geben. da es ja auch bei bereits erbrachten leistungen kein widerrufsrecht gibt. und die erbrachte leistung ist in diesem fall die organisation eines wettkampfes. und dort fallen kosten an, die dann letztendlich völlig unabhängig von der tatsächlichen austragung des wettkampfes sind.
es ist so, als wenn ich zu einem maler gehe und ein bild bestelle und mir dann zb 2 tage vor abholung des bildes doch lieber eine skulptur wünsche. dort wird es dann auch kein geld zurück mehr geben.
edit: selbst bei zb wettermäßigen ausfall der veranstaltung obliegt es der kulanz des veranstalters, das geld zurückzuzahlen. meistens wird es da auch nur mit dem startgeld des folgejahres verrechnet.