meines Wissens gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO nur für Kraftfahrzeuge, es sei denn es steht explizit eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit ausgeschildert (Ortsschild reicht nicht!). Die Geschwindigkeit des Fahrrads muß allerdings der Verkehrssituation angepasst werden.
Ganz unten bei den Kommentaren:
"NEU: Helmpflicht ab 1,1Promille"...
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Im finstersten Winkel Frankreichs, wo das Kopfsteinpflaster herumspukt, begann ein Junge aus Gelderland zu sprinten. Eine halbe Stunde später drang durch eine Maske aus Schlamm und Kuhscheiße ein feines Lächeln. Ich schloss die Augen und hörte die Matthäus-Passion auf Rädern.
30 km/h Regelgeschwindigkeit in Ortschaften? Finde ich gut. Vorausgesetzt die "Benutzungspflicht" von Radwegen wird ebefalls aufgehoben.
Ist bei mir zuhause so. Bei uns in Tirol setzt sich das in den kleinen Ortschaften immer mehr durch. Ich find's gut.
Radwege gibt's im Regelfall nicht. Aber ich denke, dass man innerhalb der Ortschaft auf dem Rad auch nicht mit mehr als 30 fahren muss. Der Bremsweg dürfte bei den meisten eigentlich viel zu lang werden....