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Alt 11.08.2008, 08:55   #17
Thorsten
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Zitat:
Zitat von Largon Beitrag anzeigen
Evtl. hat die Security Firma ja auch Ihre Plichten nicht erfüllt...
Die sind aber die Erfüllungsgehilfen des Veranstalters (der sowas wie ein Generalunternehmer ist) und damit haftet der Veranstalter für diese. Als Teilnehmer habe ich einen Vertrag mit dem Veranstalter, nicht mit dem Sicherheitsdienst. Wenn der Veranstalter in dem Fall eine Chance sieht, sich das Geld vom Sicherheitsdienst wieder zu holen, umso besser für ihn.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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Alt 11.08.2008, 09:08   #18
qbz
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Beiträge: 10.287
Zitat:
Zitat von ChrisTRIan Beitrag anzeigen

Ich hoffe, ich habe Euch nicht zu doll gelangweilt. Das Thema darf meines Erachtens nicht untergehen. Jedem von uns könnte das morgen passieren und jeder sollte nachdenken, was er als Zeuge an Infos beisteuern kann.
Vielen Dank für die fachkundige Darlegung.

Zitat:
Zitat von ChrisTRIan Beitrag anzeigen
Nicht jeder gut geplante Trickdiebstahl Und/oder Betrug führt jedoch zu dem Schadensersatzanspruch, es muss schon ein echtes Versäumnis des Veranstalters vorliegen. Daher gilt: Alle Zeugen melden !
Für solche Fälle sollte es halt unbedingt "bezahlbare" Versicherungsmöglichkeiten geben, d.h. mich würde auch die Frage an Versicherungsfachleute interessieren:

Unter welchen Umständen wären Versicherungen gegen Verlust durch Diebstahl möglich? Wie müssten die Fahrräder in der WZ geschützt sein, damit entweder der Veranstalter oder der Besitzer eine Versicherung zu annehmbaren Konditionen abschliessen könnte.

Ich vermute, die Versicherungen würden fest angeschlossene Fahrräder fordern, welche nur durch einen persönlichen Schlüssel, z.B. den individuellen Transponderchip zu öffnen sind.

-qbz

Geändert von qbz (11.08.2008 um 09:26 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2008, 09:09   #19
Volkeree
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Registriert seit: 02.11.2006
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 4.916
Ich glaube es ist recht schwierig, die Rechtslage einzuschätzen. Ich würde da auch auf jeden Fall zum RA gehen.

Das sind doch bestimmt nicht die ersten Räder, die aus den WZ verschwinden. Gibt es da denn noch keinen Richterspruch?
Ich habe schon oft gedacht, es gibt so viele Möglichkeiten, ein Rad aus der Wechselzone zu bekommen.

Dieser Radklau sieht für mich genauso aus, wie der organisierte Skiklau in den Bergen.

Volker
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Volkeree ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2008, 09:12   #20
Deichman
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Registriert seit: 02.01.2008
Ort: Waterkant
Beiträge: 1.742
Zitat:
Zitat von Thorsten Beitrag anzeigen
Erklär mir bitte mal, was die DTU damit zu tun hat .
Erklär ich Dir gerne...

Die DTU könnte den Sachverhalt zumindestens wahrnehmen, kommentieren und Auflagen machen bzw. abmahnen.
Krimineller Energie kann man z.B. mit Abschreckung (Wachpersonal, Kameras) begegnen. Dies sollte von einem Veranstalter im Vorwege ausreichend organisiert sein. Ist schon klar, daß es nicht die totale Sicherheit gibt aber wie ChrisTRIan schon schrieb, wäre es sinnvoll, alles zu prüfen und das Versäumnis und die mangelnde Sorgfaltsflicht des Veranstalters zu beweisen. Ich würde im Streitfall auf jeden Fall eine Teilschuld vermuten wenn da jemand mit Werkzeug den Zaun öffnen und ein paar Teuro-Räder durchschleusen kann oder an den Securitys vorbeilatscht.
Deichman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2008, 09:34   #21
silbermond
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Benutzerbild von silbermond
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: FUHH
Beiträge: 1.683
@ tristan und deichmann

70.3 ist keine DTU-Veranstaltung, ebensowenig wie der IM in Frankfurt.

Die DTU-Sportordnung gilt da nicht.

Heinrich
silbermond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2008, 09:44   #22
Thorsten
Szenekenner
 
Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Zitat:
Zitat von silbermond Beitrag anzeigen
Die DTU-Sportordnung gilt da nicht.
Sehe ich anders:

Zitat:
Zitat von Erläuterungen zum Wettkampfreglement
Mit seiner Anmeldung erkennt der Athlet/in die Wettkampfbestimmungen des Veranstalters, der WTC (World Triathlon Corporation) und des Fachverbandes in ihrer jeweils gültigen Fassung und in dieser Reihenfolge an. Diese Rechtsgrundlagen dienen der einheitlichen und chancengleichen Ausübung der Sportart. Ihre Einhaltung und Anerkennung ist Grundvorausetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung. Diese Regelungen sind gerichtlich nicht anfechtbar.
Quelle: http://www.ironman703.de/dokumente/d...2008_s6-13.pdf
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Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2008, 10:02   #23
Wagnerli
 
Beiträge: n/a
Ich will nur eines schnell los werden.
Egal,wer zur Verantwortung gezogen wird.
Es ist mehr als ärgerlich und darf nicht passieren.
Das hört sich nach prof. Planung an.

Wagnerli
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Alt 11.08.2008, 10:45   #24
Joerg aus Hattingen
Szenekenner
 
Benutzerbild von Joerg aus Hattingen
 
Registriert seit: 06.07.2007
Beiträge: 2.505
Der Diebstahl von Räder, egal welcher Preisklasse, ist extrem ärgerlich. Allerdings sollte man einfach mal die z.T. begrenzten Möglichkeiten eines Veranstalters (Helfermenge) in Betracht ziehen. Es ist schon schwierig genug, einen Tri zu veranstalten und mit Helfern zu bestücken. Ein Laufevent ist einfacher. Wenn dazu noch haftungsrechtliche Forderungen der Teilnehmer drohen, können manche kleinen Veranstalungen gezwungen sein, auf eine Ausrichtung zu verzichten. Die Einnahmen reichen bei weitem nicht aus, den Schaden zu begleichen. Da beisst sich dann der Hund wieder in den Schwanz => massive Erhöhung der Startgelder. Zudem ist man gegen kriminelle Energie, die müsste man ja bei einer allzu genauen Kontrolle allen Teilnehmern unterstellen, mehr oder weniger machtlos. Oder man lässt als Veranstalter in Zukunft keine extrem teuren Räder mehr zu.

Joerg
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