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Alt 11.08.2008, 07:16   #9
Deichman
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Registriert seit: 02.01.2008
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Beiträge: 1.742
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Und wenn die Teilnehmer, wie ich es fast immer machen musste, mit der Anmeldung oder beim Abholen der Startunterlagen ihr Einverständnis erklären oder schriftlich darüber informiert werden, dass der Veranstalter jede diesbezügliche Haftung ablehnt, wie wären dann die Erfolgschancen im Klagefall einzuschätzen?

-qbz
Immer noch gut...
Die DTU-Ordnung ist aus meiner Sicht übergeordnetes Recht. Du unterschreibst die Klausel ja nur auf Basis dieser und daß das Reglement eingehalten wird. Eine nicht bewachte Wechselzone ist grob fahrlässig.
Habe aber selber schon erlebt, daß ein geklauter Neo - trotz Ausschlußklausel - mit "Hängen und Würgen" komplett übernommen wurde. Da braucht es keine Klage. Meistens ist der Veranstalter interessiert, seinen guten Ruf zu wahren und einen Teil des Verlusts zu decken oder irgendwas zu machen. Bei 10000 Euro Verlust würde ich mir einen Anwalt suchen...aber auf KEINEN Fall kapitulieren.
Deichman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2008, 07:24   #10
Deichman
Szenekenner
 
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Registriert seit: 02.01.2008
Ort: Waterkant
Beiträge: 1.742
Zitat:
Zitat von *JO* Beitrag anzeigen
ich frage mal doof um ein Fremdes rad aus der Wechselzone zu schieben muss man doch nur das "eigene" startnummer über die rahmennummer eines anderen Rades machen oder ??
Hast Du auch wieder recht.... Wobei ich wie gesagt nicht verstehen kann, daß die Wechselzonen nicht (video-)technisch überwacht werden oder genügend Personal da ist. An jeder Ecke eine wlan-webcam (kostet ein Fuffi) auf einem Pfosten wäre auch ne Massnahme. Dann würde viel weniger passieren. Da ist die DTU viel zu lasch.
Deichman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2008, 07:40   #11
Speedy Gonzales
 
Beiträge: n/a
Ist das eigentlich eine sichere Info, dass da gestern mehrere Rädchen weggekommen sind ???

Wenn ja, kann ich das gar nicht verstehen ..... sagen doch alle, dass die IM-Rennen von XDREAM eine SOOOO TOLL ORGANISIERTE VERANSTALTUNG sind.
Ist ja eigendlich schon übel, wenn man bei 160 Tacken Startgeld am Ende auch noch ohne Rad heim fährt.

Mein Beileid an die Geschädigten.
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Alt 11.08.2008, 08:12   #12
jofloglo
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Registriert seit: 25.03.2007
Beiträge: 331
Zitat:
Zitat von *JO* Beitrag anzeigen
ich frage mal doof um ein Fremdes rad aus der Wechselzone zu schieben muss man doch nur das "eigene" startnummer über die rahmennummer eines anderen Rades machen oder ??
aber dann bleibt am Schluss eines übrig!
jofloglo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2008, 08:13   #13
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.287
Zitat:
Zitat von Deichman Beitrag anzeigen
Immer noch gut...
Die DTU-Ordnung ist aus meiner Sicht übergeordnetes Recht. Du unterschreibst die Klausel ja nur auf Basis dieser und daß das Reglement eingehalten wird. Eine nicht bewachte Wechselzone ist grob fahrlässig.
Würde ich persönlich andersrum gelagert vermuten, da Sportordungen meiner Ansicht nach nie den allgemeinen Gesetzen wie BGB übergeordnet sein können. Es handelt sich eher um so etwas wie Kulanz, wenn der Veranstalter den Schaden beim Vorhalten einer bewachten, kontrollierten Wechselzone (Leistung des Vertrages von seiten des Veranstalters ausreichend erfüllt) trotzdem ersetzt. Bietet er keine kontrollierte, abgetrennte WZ an, verspricht er hingegen eine Leistung, welche er nicht erfüllt.

Solche Fälle wären auch mal interessante Fragen für die Freitagssendung.

-qbz
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2008, 08:18   #14
Thorsten
Szenekenner
 
Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Zitat:
Zitat von Deichman Beitrag anzeigen
Da ist die DTU viel zu lasch.
Erklär mir bitte mal, was die DTU damit zu tun hat . Die Umsetzung der Regeln, dass die Wechselzone abzusperren ist usw. obliegt dem Veranstalter. Wenn ein Veranstalter dies missachtet, kann man ihm beim nächsten mal vielleicht die Genehmigung versagen. Aber das halte ich beim IM gestern nicht für gegeben. Wenn die Schilderungen stimmen, muss da jemand mit krimineller Energie vorgegangen sein.

Wie war denn der Checkout? Sind da maschinenlesbare, schwer fälschbare Barcodes auf den Radcoupons gewesen oder konnte man den über Nacht mit Photoshop mit einer neuen Startnummer duplizieren? Wobei in der Wettkampfbesprechung gesagt wurde, wenn der Athlet (mit Bändchen am Arm gekennzeichnet) das Rad nicht selbst abholt, ist auch ein Lichtbildausweis erforderlich. Sind denn die Teilnehmerbändchen auch mit Startnummer versehen? Ansonsten fälsche ich mir einen Radcoupon, hole dann erst mein eigenes Rad und dann noch das am Vortag ausgesuchte Rad ab.

In Roth wird beim Radabholen die Rahmenummer gegen den abzugebenden Transponder geprüft. Dürfte zumindest schwerfallen, sein eigenes UND ein fremdes Rad herauszubekommen.

Insgesamt ein heftiges Problem, die Rückgabe der Räder wirklich sicher zu machen.

Als ich letztens ein Foto unseres Teams in Waldeck sah, kam mir als erster Gedanke "und im Hintergrund liegen Fahrräder für mehr als eine Million Euro".
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2008, 08:27   #15
ChrisTRIan
Ist alles so schön bunt hier!
 
Registriert seit: 13.01.2008
Beiträge: 41
Juristisch sind es zweierlei Paar Schuhe

Moin,

juristisch seid ihr aus dem Bauch raus schon auf dem richtigen Weg. Die internen Verbandsvorschriften der DTU sind natürlich keine Gesetze und die wirken nicht direkt zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer. Lediglich könnte die DTU zukünftig dem Veranstalter die Genehmigung verweigern bzw. von Auflagen abhängig machen. Dazu passt ja, dass IRONMAN (WTC) und DTU super miteinander können :-)

Für den Teilnehmer gilt folgendes. Es könnte eine vertragliche Nebenpflicht sein, den Bike-Park gut zu sichern. Das gilt um so mehr, als der Veranstalter eines IRONMAN 70.3 klar ist, dass dort Räder von bis zu 10.000 EURO rumstehen. Es kommt dann allgemein darauf an, ob diese Nebenpflicht verletzt wurde oder nicht. Eine Lücke im Zaun und zu wenig Wachpersonal können so eine Pflichtverletzung sein, die dann zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Nicht jeder gut geplante Trickdiebstahl Und/oder Betrug führt jedoch zu dem Schadensersatzanspruch, es muss schon ein echtes Versäumnis des Veranstalters vorliegen. Daher gilt: Alle Zeugen melden !

Erschwert wird das ganze, dass der Veranstalter in seinen Teilnahmebedingungen die Haftung ausgeschlossen hat. Bei dieser Ausschlussklausel handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB. Es spricht vieles dafür, dass diese Klausel UNWIRKSAM ist. Denn elementare Rechtsgrundsätze eines Vertragsverhältnisses dürfen durch AGB nicht "umgedreht" werden. Eventuell ist die Klausel sogar überraschend. Ob die Klausel bei Online-Anmeldung wirksam in den Vertrag einbezogen wurde, wäre zu prüfen. Es liegt ja ein Fernabsatzvertrag vor.

Ich hoffe, ich habe Euch nicht zu doll gelangweilt. Das Thema darf meines Erachtens nicht untergehen. Jedem von uns könnte das morgen passieren und jeder sollte nachdenken, was er als Zeuge an Infos beisteuern kann.

Gruß

Christian www.kanzlei-ahrensburg.de

Das soll keine Werbung sein, haben genug zu tun. Würde eher eine Empfehlung für einen Anwalt im Rhein-Main-Gebiet aussprechen.
ChrisTRIan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2008, 08:42   #16
Largon
Szenekenner
 
Registriert seit: 03.06.2008
Beiträge: 397
Ein Helfer der beim Ironman 70.3 bis gestern Abend noch da war spricht von 8 Rädern die verschwunden sind.

http://littlefoot.blog.de/2008/08/10/ironman-70-4569078


Hinten am Expo Gelände war ich am Zaun und hab mir die Räder der Profis angesehen, da gab es eine Schleuse zum reingehen die sehr gut gesichert war. Im Vergleich zu anderen Veranstaltungen sah die Wechselzone für mich ganz gut abgesichert aus.

Sind die Security Leute die da stehen von einer externen Firma oder direkt vom Veranstalter? Evtl. hat die Security Firma ja auch Ihre Plichten nicht erfüllt...
Largon ist offline   Mit Zitat antworten
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