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Alt 08.01.2015, 20:47   #9
Stefan
 
Beiträge: n/a
Ich gehe davon aus, dass ein Betteln um Ratenzahlung die einzige Option ist.
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Alt 08.01.2015, 20:51   #10
Lui
Szenekenner
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 4.757
Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, dass ein Betteln um Ratenzahlung die einzige Option ist.
Ich hatte ja bereits eine Ratenzahlung vereinbart, aber habe die letzten beiden Raten vergessen. Darauf das Schreiben ich solle sofort zahlen.

So oder so habe ich die Kohle nicht. Der Gerichtsvollzieher kann ja meinen Müll mitnehmen.
Lui ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2015, 21:26   #11
Alteisen
Szenekenner
 
Benutzerbild von Alteisen
 
Registriert seit: 10.09.2013
Beiträge: 1.616
Zitat:
Zitat von Lui Beitrag anzeigen
Ich hatte ja bereits eine Ratenzahlung vereinbart, aber habe die letzten beiden Raten vergessen. Darauf das Schreiben ich solle sofort zahlen.

So oder so habe ich die Kohle nicht. Der Gerichtsvollzieher kann ja meinen Müll mitnehmen.
Es gibt nach meiner Kenntnis eine Untergrenze des Einkommens. Darunter kann man sich befreien lassen.
Alteisen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2015, 21:28   #12
fras13
Szenekenner
 
Benutzerbild von fras13
 
Registriert seit: 07.10.2006
Ort: (bei) Berlin
Beiträge: 3.719
Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, dass ein Betteln um Ratenzahlung die einzige Option ist.
Wer AlgII (HartzIV) erhält, kann sich auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen....
Falls das auf Dich zutrifft, Lui -> schreib mir einfach.
__________________
Viele Grüße, Frank
_____________________________
nach dem Winterpokal ist vor dem Winterpokal
/ myStrava
fras13 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2015, 21:37   #13
Ironmanfranky63
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Alteisen Beitrag anzeigen
Es gibt nach meiner Kenntnis eine Untergrenze des Einkommens. Darunter kann man sich befreien lassen.
Wie hoch ist die ?????
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Alt 08.01.2015, 21:43   #14
Lui
Szenekenner
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 4.757
Nein, ich bin freiberuflicher Trickfilmer. Da hat man wahrscheinlich weniger als ein Hartz IV Empfänger nachdem man Miete, Krankenkasse, Steuern usw gelatzt hat.

Ich will mit Ämtern grundsätzlich nichts zu tun haben. Es reicht, dass ich micht mit dem Finanzamt auseinander setzen muss.

Mir ging es wie gesagt nur darum zu wissen, ob ich, wenn ich 50 Euro zahle(was ich gerade überwiesen habe), trotzdem ein Gerichtsschreiben/Schufaeintrag bekommen kann, weil ich icht die gesamte Summe sofort zahle.

Sollte ich gegen das Schreiben eventuell Einspruch erheben?
Lui ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2015, 22:00   #15
silbermond
Szenekenner
 
Benutzerbild von silbermond
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: FUHH
Beiträge: 1.683
Moin Moin!

Ich unterstelle in der Ratenvereinbarung gibt es einen Hinweis auf sofortige Zahlung Gesamtbetrag bei Nichteinhalten der Vereinbarung.

Die seinerzeitige Vereinbarung lebt nicht wieder auf durch Deine Ratenzahlung.

Das geht nur durch eine erneute Teilzahlungsvereinbarung.

Sollte die GEZ die säumigen Beträge gerichtlich geltend machen (Mahnbescheid), findet sich der (Negativ-)Eintrag umgehend in Deiner Schufa-Auskunft.

Damit bist Du drei Jahre nach Erledigung des Mahnverfahrens kreditunwürdig; so lange wird das Merkmal beauskunftet. Banken etc, die sich eine Schufaauskunft einholen erkennen den Eintrag jedoch auch nach Löschung noch einen viel längeren Zeitraum. Das Risiko solltest Du im Hinblick auf die 350,00 nicht eingehen.

Die Daten (Mahnverfahren) werden öffentlich im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes hinterlegt und die Schufa sammelt diese Daten dort ein bzw. bekommt sie durch die GEZ direkt gemeldet.

Als Selbständiger solltest Du auch bedenken, dass die Negativmerkmale auch Einfluss auf die Bonitätsbewertung gewerblicher Auskunfteien haben.

Heinrich

Geändert von silbermond (08.01.2015 um 22:02 Uhr). Grund: unvollständig
silbermond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2015, 22:08   #16
Noiram
Szenekenner
 
Registriert seit: 05.05.2010
Beiträge: 1.844
Wenn Du die 50 Euro zahlst, zeigst Du auf jeden Fall, dass Du zahlungswillig bist.
Das ist auf jeden Fall besser als völlig verweigern.
Vielleicht kannst Du die Ratenzahlung damit wieder aufleben lassen, ist bestimmt
Kulanzsache.


Allerdings scheinen viele skrupellos mit Verweigerung durch zu kommen.
Ich habe für einen Geschäftsmann aus meiner Stadt einen mehrseitigen Prospekt entworfen (mit mehrfacher Bildbearbeitung). Der schuldet mir seit 2 Jahren 900 Euro. Mit Anwaltshilfe habe ich einen Titel und 3x war der Gerichtsvollzieher bei ihm, hat ihn aber nicht angetroffen. Nun ruht es und ich habe das
Nachsehen. Der Typ hat sich zu 90% nach China abgeseilt und freut sich wahrscheinlich wie ein Schneekönig.
Ähnlich ging es mir mit einem Mietnomaden (der sogar im Knast gelandet ist), aber fass mal einem nackten Mann in die Tasche. Wo ist er hin nach Entlassung?
Er wäre ja blöd wenn er plötzlich arbeitet und jahrelang Schulden abträgt.
Geld für einen Anwalt habe ich nicht mehr übrig...

Soviel am Rande...

Liebe Grüße
Marion
Noiram ist offline   Mit Zitat antworten
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