Es ist so, wie's auf der Flensburg-Seite steht: Abgabe bei der Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat. Wenn Du ihn da nicht selbst abgeben kannst/willst, sondern per Post schickst, kommt die Postlaufzeit dazu. Andere Dienststellen/Polizei sind nicht zur Entgegennahme verpflichtet. Das wird auch abgelehnt, weil "damit ja so viel Verwaltungsaufwand verbunden ist". Nehmen sie ihn an, zählt der Tag der Abgabe bzw. Abholung mit, d.h. Du kannst ihn abends abgeben und entsprechend später morgens abholen, hast den Tag "gespart". Bleibt also, sich bei der Polizeidienststelle Deines Vertrauens freundlich zu erkundigen.
okay das werde ich dann mal beforschen, danke einstweilen
Wenn man besoffen fährt, ist der Lappen auch sofort weg!!!
Das kommt drauf an, ob es da um Fahrverbot oder Führerscheinentzug geht. Bei letzerem darst du den Lappen direkt an Ort und Stelle lassen. Dann bekommst du den aber auch nicht einfach zurück, sondern musst die Fahrerlaubnis ganz neu geantragen.
Wie das praktisch bei Fahrverbot geht, weiß ich auch nicht. Grundsätz ist dafür das Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) zuständig.
Ob und wie weit die Polizei da Freund und Helfer ist, kann von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich sein.
Volker
ps. mir will man gerade ein Fahrenbuch aufs Auge drücken, weil jemand mit meinem Auto auf der BAB 22 km/h zu schmell gefahren ist und ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe
ps. mir will man gerade ein Fahrenbuch aufs Auge drücken, weil jemand mit meinem Auto auf der BAB 22 km/h zu schmell gefahren ist und ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe
Das dient dazu, dass vergessliche Menschen in Zukunft nachvollziehen können wem sie ihr Auto geliehen haben
Das dient dazu, dass vergessliche Menschen in Zukunft nachvollziehen können wem sie ihr Auto geliehen haben
Nix vergessen - Zeugnisverweigerungsrecht!
Auch wenn viele Gerichte das schon anders entschieden haben, ich habe bei einer solchen Maßnahme Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit. Und so nebenbei:
Bußgeld für 22 km/h a.g.O. = 40 Euro, ein paar Gebühren + 1 Punkt
Verwaltungsgebühren für das Fahrtenbuch = 60 - 70 Euro
Bin im Sommer geblitzt worden und wurde mit einem Monat Fahrverbot "belohnt"
Die werde ich im Dezember "absitzen", da ich am letzten November-WE noch ein KR-Seminar habe, für das ich meinen fahrbaren Untersatz noch brauche, es sei denn ich fände einen Mitnehmer, egal anderes Thema.
Worum es mir geht, ist die Frage, wo gebe ich den Führerschein ab? Oder muss ich den allen Ernstes nach Flensburg schicken da kämen für den Postweg ja nochmal locker 4-6 Tage dazu
Darf man eigentlich noch Wettkampfrichter im Triathlon sein, wenn man seinen Führerschein mal abgeben musste...
Nix vergessen - Zeugnisverweigerungsrecht!
Auch wenn viele Gerichte das schon anders entschieden haben, ich habe bei einer solchen Maßnahme Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit.
Du hast Zweifel an der rechtsstaatlichkeit, weil sich der Staat in zukunft nicht so an der Nase herumführen lassen will und beim nächsten mal geklärt haben will, wer gegen das Gesetz verstoßen hat???????
Ich hätte Zweifel am Staat, wenn der sich dauerhaft mit solchen Kartenspielertricks verarschen lassen würde.
Nix vergessen - Zeugnisverweigerungsrecht!
Auch wenn viele Gerichte das schon anders entschieden haben, ich habe bei einer solchen Maßnahme Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit. Und so nebenbei:
Bußgeld für 22 km/h a.g.O. = 40 Euro, ein paar Gebühren + 1 Punkt
Verwaltungsgebühren für das Fahrtenbuch = 60 - 70 Euro
Volker
Du hast gezeigt, dass du die gefährliche Maschine Automobil nicht regelgerecht führen willst/kannst, bzw. deine Maschine wurde nachweislich nicht regelgerecht geführt. Das ist potentiell gefährlich für Leib und Leben deiner Mitmenschen.
Da halte ich die Massnahme, dass die Verwendung der Maschine jetzt nachvollziehbar dokumentiert wird, in keinster Weise für Rechtsstaatsverletzend.
Es ist ganz einfach, wer Geschwindigkeitsbegrenzungen einhält, hat kein Problem.
kullerich
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Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club Owner of Post 10,000 im "Leben der Anderen"