Bin heute einem stehenden Auto hinten drauf gefahren. Jetzt ist die Frage wer Schuld hat. Wirklich immer nur der, der dem anderen auffährt.
Abgespielt hat sich alles auf einer Bundesstraße. Kurz vor einer
Abzweigung hat ein Autofahrer, mit blinkender Warnlichtanlage,
angehalten um die Aufsteller eines Rockkonzertes einzusammeln.
Ich hab das Fahrzeug nicht wahrgenommen und bin eben geradewegs hinten aufgefahren. Sicherlich auch von mir etwas blöd, aber der Wind war stark und der Kopf ziemlich tief.
Passiert ist mir außer einigen Prellungen und einem geprellten Kiefer (muß ich noch röntgen lassen ) nichts. Am Fahrrad ist wohl die Gabel im Eimer.
Das Auto hat ein kaputtes Rücklicht und zwei Dellen im Kofferraumdeckel.
Meine Frage ist aber, darf man für obengenannten Zweck auf einer Bundesstrße halten? Bin ich als Auffahrender automatisch schuld, laut Polizeiaussage ist dem nämlich so?
Das Argument "Kopf war unten" macht es eher schlimmer für Dich als besser. Ist vergleichbar mit: "Habe gerade was auf der Rückbank gesucht, daher konnte ich den Fußgänger nicht sehen".
Ich vermute, dass Du dran bist, aber es wird hier Leute geben, die Dir kompetener sagen können, was Sache ist.
denke auch, dass da die schuld leider nur dich trifft. was der da am strassenrand getrieben hat, ist erst mal zweitrangig. wenn er einen schaden gehabt hätte und notgedrungen dort gestanden hätte, wärst du ihm ja auch reingefahren. zumal er sich ja auch noch bestmöglich mit der warnblinkanlage gesichert hat. das aufstellen eines warnkreuzes kann bei einer standzeit von vll 30 sekunden (oder wie lang das schilderabbasteln so dauert) wohl nicht zugemutet werden.
die frage die sich mir auch stellt: wie unübersichtlich war die stelle, dass du ihn trotz warnblinkanlage nicht rechtzeitig erkannt hast, oder um wieviel warst du zu schnell dazu? auf gerader strecke musst du den kopf ja ziemlich lange unten gehabt haben, und auf kurviger strecke wohl deutlich zu shcnell gewesen sein, um rehctzeitig af ein unerwartetes hindernis reagieren zu können.
Der Fall sieht wirklich schlecht für dich aus! Was anderes wäre, wenn dich jemand absichtlich ausbremst und du ihm auffährst. So eine üble Sache ist meinem Vereinskollegen passiert. Der Autofahrer wurde in diesem Fall mächtig zur Kasse gebeten.
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Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der richtige!
Da ich beruflich Schadenregulierer bei einer Versicherung bin kann ich Dir hier sicherlich helfen. Da es sich hier um KEINEN Auffahrunfall zwischen 2 Kraftfahrzeugen handelt ist die Aussage"wer auffährt ist der Verursacher" sowieso falsch. Diese Aussage ist übrigens leider in den Köpfen der Autofahrer immer noch fest verbreitet. Es ist immer auch das Verhalten desjeningen zu prüfen auf den man aufgefahren ist! In deinem Fall ist auf jeden Fall zu klären, ob Du das Fahrzeug rechtzeitig erkennen konntest. Auch ist hier wichtig das das Fahrzeug nach Straßenverkehrsgesetzt aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges haftet. Diese Betriebsgefahr hat ein Radfahrer und/oder Fußgänger nicht. Hier ist also gegenüber zu stellen Dein Verschulden und die vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr. Eine Haftungsquote hier zu beurteilen ist schwierig. Ich würde ohne die Einzelheiten zu kennen eine Mitfaftung von mindestens 30% berücksichtigen. Vielleicht konnte ich Dir ein wenig helfen.