...Schuld & bezahlen sind doch 2 verschieden Paar Schuhe. Schuld ist die höhere Gewalt. Die Die Zahlungspflicht hast Du mit dem Veranstalter in den AGB's/Teilnahmebedingungen vereinbart. ...
Stimmt! Deshalb muss der Veranstalter, der vertraglich zugesagt hat, den Wettkampf zu veranstalten, auch keinen Schadensersatz zahlen, sondern verliert nur seinen Anspruch auf die Gegenleistung, die Knete. Hat er's verschuldet, dann müsste er z.B. den Profis wohl auch SE zahlen. Für uns Amateure wäre es aber wohl schwierig, einen finanziellen Schaden nachzuweisen. Flug und Unterkunft würden wohl nicht darunter fallen. War für Bekannte, die nach China geflogen sind, so, als der dortige IM - ich meine - ausgefallen ist.
Zitat:
Zitat von tandem65
Das ist der Sinn von AGB's oder auch Teilnahmebedingungen! Du kannst dem Veranstalter Deine Teilnahmebedingungen stellen und er kann theoretisch sich überlegen ob er darauf eingeht. Das nennt sich Vertragsfreiheit! Rechtlich ist das erstmal vollkommen in Ordnung. Die Frage wäre, wie schon geschrieben, ob der Passus Sittenwidrig ist. Das sehe ich einfach gar nicht. Meine Frau hat übrigens gerade der Challenge Kraichgau die Meldegebühren geschenkt. Sie hat sich einfach nicht früher gegen den Start entschieden. Auch hier sehe ich nicht die Sittenwidrigkeit in den Teilnahmebedingungen
....
Ja das gibt es, es gibt aber eben auch keine gesetzliche Verpflichtung dazu.
Mit Sittenwidrigkeit hat das nix zu tun. Sittenwidrige Verträge sind nie wirksam, auch nicht, wenn sie individuell vereinbart wurden. Das ist eben - in D - bei AGB anders, da gibt es gesetzliche Grenzen, nach zu lesen in den §§ 307 ff BGB für D. Ich denke bzw. vermute stark, dass es in der Schweiz auch entsprechende Regelungen gibt. Kann mir z.B. nicht vorstellen, dass Swatch die Uhren ohne Gewährleistung verkaufen kann. Und Gewährleistungsausschlüsse sind nicht das einzige, was in AGB unwirksam ist.
Was das ganze mit Deiner Frau zu tun hat, ist mir schleierhaft. Die Challenge-Wettkämpfe finden doch statt. Wenn Deine Frau nicht starten möchte oder krank ist, ändert das ja nix dran, dass der Veranstalter seine Leistung erbringt und zum Vertrag steht. Das muss Deine Frau natürlich auch.
Also, Reisepreis bzw. - wenn Du die Parallele ziehst - Startgeld ist futsch. Dann kann er nicht die Auslagen, sondern eine für bereits erbrachte und ... noch zu erbringende Leistungen geltend machen. Leistungen sind aber keine Auslagen. Leistung ist das, was der Kunde kriegt. Da ist auch ein Beispiel genannt, um's deutlicher zu machen: z.B. Rückflug. Natürlich muss der Kunde den Rückflug zahlen, wenn er erbracht wird. Aber eben nur, wenn er ihm - dem Kunden - zugute kommt.
Das, was Fuxbux gepostet hat, ist ja scheint's das momentane Angebot und das halte ich übrigens - unabhängig von rechtlichen Überlegungen - für ok. Und rechtlich haben die Athleten ja auch was gekriegt: T-Shirt, Rucksack und laufen konnten sie auch. Mir ging nur die Selbstverständlichkeit des Veranstalters und die teilweise ans beleidigende grenzende Emotionalität - von anderen, glaub ich - ziemlich auf'n Keks.
Da sind wir also inhaltlich derselben Meinung, egal ob es Reisepreis im Vergleich, Startgeld oder Kosten (sorry, mit Auslagen meinte ich Kosten für -->) für schon erbrachte Leistungen heisst. Ähnliches beeinhaltet das Angebot des Veranstalters.
Ein Anrecht auf Rückerstattung des vollen Startgeldes besteht somit nicht. (oder zeige mir ein entsprechendes Urteil.)
Ok, dann waren das nicht -79 euro sondern nur 79 euro
dann ist das Angebot natürlich ok vom Veranstalter.
Ich habe das Formular auch gestern ausgefüllt und noch keine Meldeung erhalten. Hab für Wiesbaden auch schon gebucht gehabt.
Wie und wohin haben sie Dir das Geld zurückgebucht?
Ok, dann waren das nicht -79 euro sondern nur 79 euro
dann ist das Angebot natürlich ok vom Veranstalter.
Ich habe das Formular auch gestern ausgefüllt und noch keine Meldeung erhalten. Hab für Wiesbaden auch schon gebucht gehabt.
Wie und wohin haben sie Dir das Geld zurückgebucht?
Auf die Kreditkarte, von der es runtergegangen war. Plus nettem Mail von 'withdrawal@ironman.com'.