Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Reinhard Wilke, Vorsitzender der Anti-Doping-Kommission (ADK) in der DTU, mit dem ich im Dopingfall Björn Twittmann telefonisch Kontakt hatte, machte auf mich einen engagierten Eindruck. Seinen Versuch, den des Dopings überführten Agegrouper zu schützen, war mir sympathisch, auch wenn ich in der Sache anderer Meinung war. Dass man ihm als Chefaufklärer der DTU in Dopingfragen landläufig wenig zutraut, liegt an der schleppenden Bearbeitung und der mangelhaften Öffentlichkeitsarbeit. Über den Verfahrensstand im Fall Lothar Leder wird man durch die Frankfurter Rundschau informiert (Gutachten und Gegengutachten, das Labor zur Schlichtung traut sich nicht), während die DTU eisern schweigt. Wenig überzeugend und zu knapp war auch seine Begründung zur Beendigung der Ermittlungen gegen Anja Dittmer und Stefan Vuckovic. Etwas mehr Kommunikation mit dem Volk wäre gut gewesen.
Grüße,
Arne
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Es ist ja ein seltsamer Wettbewerb den unfähigsten der drei zu bestimmen. Ich würde meine Stimme R.W. geben. Hier möchte ich mal den Fall Katja Schumacher in Erinnerung rufen.
Kleines Zitat aus meinem Schreiben an die Landesverbände vom 07.11.2005:
"......da ich selbst als Jurist tätig bin, konnte ich die erstaunlichen Vorhaltungen an die Adresse von Herrn Wilke durch den Rechtsanwalt Katja Schumachers in der Berufungsschrift vom 01.10.2004 – Auszug in Kopie als Anlage 1 beigefügt – kaum glauben und wollte mir deren Unrichtigkeit durch Herrn Wilke versichern lassen.
Ich wandte mich in einer E-Mail Anfang März 2005 an Herrn Wilke und bat ihn um Aufklärung über die unterschiedliche Auslegung des zwischen Katja Schumacher und der DTU getroffen Vergleichs sowie über die Vorwürfe von Seiten Katja Schumachers zur Verfahrensweise in dem Fall.
Die wesentlichen und wohl allein erheblichen Vorwürfe Katja Schumachers waren verfahrensrechtliche Vorhaltungen.
So habe die DTU entgegen der Verfahrensordnung keinen Dopingbeauftragten eingeschaltet, Reinhard Wilke habe sich als Präsidiumsmitglied ständig in das Disziplinarverfahren eingeschaltet und dadurch fortlaufend § 4 DisziplinarO verletzt, mit der Analyse der B-Probe sei abermals das Labor in Kreischa beauftragt worden, Katja Schumacher sei – wenn auch nicht zwingend vorgeschrieben – nicht vor der Disziplinarkommission gehört worden, die Sperre habe keine Rechtsmittelbelehrung enthalten, der Veranstalter des Ironman Germany, Kurt Denk, sei noch vor Katja Schumacher über das Ergebnis der A-Probe unterrichtet worden, gegen die erwirkte einstweilige Verfügung, die B-Probe noch nicht öffnen zu lassen, sei trotz fehlender förmlicher Zustellungen der Verfügung an die DTU, verstoßen worden etc.
Damit Sie sich selbst ein Bild machen können, zitiere ich die erheblichen Passagen der Berufung vom 01.10.2004 wörtlich:
……….“Obwohl § 4 der Disziplinarordnung [in der damals gültigen Fassung] vorsieht, dass kein Mitglied der Disziplinarkommission zugleich dem Präsidium der DTU angehören darf, ist nach außen gegenüber der Klägerin und dem Unterzeichner als deren Anwalt ausschließlich ein Herr Reinhard Wilke aufgetreten, der in seiner erkennbaren Funktion bei der DTU deren Vizepräsident Finanzen ist. Dieser Vizepräsident
Wilke hat sich sowohl gegenüber der Klägerin als auch gegenüber dem Unterzeichner als alleiniger Herr des Verfahrens vorgestellt und ausgegeben.
Es war der Vizepräsident Wilke, der wegen des Öffnungstermins der B-Probe dem Dopinglabor in Kreischa Anweisungen erteilt hat und es war auch der Vizepräsident Wilke, der den Beschluss der Disziplinarkommission der DTU vom 08.09.2004 hierher mit einem gesonderten eigenem Anschreiben übermittelte.
Es muss daher behauptet werden, dass es ein tatsächliches Verfahren einer Disziplinarkommission der DTU nicht gegeben hat und dass es sich bei dem angeblichen Beschluss der Disziplinarkommission tatsächlich um die Ausfertigung einer Präsidiumsentscheidung der DTU handelt. Jedenfalls hat weder nach Außen gegenüber der Beschuldigten, noch erkennbar intern eine Anhörung, greifbare Beratung, Ermittlung des Sachverhaltes o. ä. durch die Disziplinarkommission stattgefunden, wie dies eigentlich von der Disziplinarordnung der DTU vorgesehen ist. Ein Termin zur Entscheidung war weder für den 08.09.2004 geschweige denn ansonsten angekündigt worden. Die satzungsgemäß gebotene Überlegungen der Disziplinarkommission über die Anordnung einer mündlichen Verhandlung im Beisein der Beschuldigten sind nicht ersichtlich. Fristverlängerungsgesuche des Unterzeichners blieben ohne Reaktion, wie überhaupt kein einziges der vielen diesseitigen Schreiben an die Disziplinarkommission von dort aus beantwortet wurde. Sämtliche für die Disziplinarkommission geltenden Verfahrensvorschriften wurden so verletzt. Tatsächlich hat anstatt des satzungsgemäßen „gesetzlichen Richters“ nicht die Disziplinarkommission der DTU, sondern in eigener Amtsanmaßung deren Vizepräsident Wilke gehandelt.
2. Die „Disziplinarkommission“ hat elementarste (Grund-) Rechte der Beschuldigten auf Anhörung verletzt, so die Grundsätze für ein faires Verfahren nicht gewahrt, sondern diese im Bereich vereinsautonomer deutscher Sportrechtssprechung in einzigartiger und hoffentlich einmalig bleibender Weise verletzt.
a) Gemäß § 11.1 der hier maßgeblichen Fassung der Anti-Doping-Ordnung der DTU hätte der Dopingbeauftragte (?) der DTU den Vorfall, also das Ergebnis einer gegebenenfalls positiven A-Probe unter Übersendung aller Unterlagen unverzüglich der Disziplinarkommission der DTU melden müssen. Dass dies geschehen ist, muss bestritten werden. Tatsächlich ist sofort und vor Mitteilung an Frau Schumacher selbst der Vorfall sowohl dem Veranstalter des Ironman Germany, Herrn Denk, wie auch der bundesdeutschen Presse unter Namensnennung der Beschuldigten mitgeteilt worden….
….b) Als alleiniger Handelnder für die DTU ist wie dargelegt Vizepräsident Wilke aufgetreten, der mit Frau Schumacher als auch mit dem Unterzeichner die mündliche und schriftliche Korrespondenz führte und der ausschließlich im Anweisungswege gegenüber dem Dopinglabor in Kreischa - Originalton dort Dr. Lang: „Herr Wilke hat mir verboten, Ihnen Auskünfte zu geben.“ - agierte. Die von der Satzung vorgesehene oben zitierte Gewaltenteilung ist als schwerwiegender Verfahrensfehler damit grundlegend verletzt worden......“
Als Antwort auf meine Anfrage, ob die Vorhaltungen Katja Schumachers tatsächlich wahr sind, erhielt ich von Herrn Wilke die Mitteilung, dass „Frau Schumacher ein weitaus besseres Verfahren erhalten habe, als jeder Autofahrer, der einer Blutalkoholkontrolle ausgesetzt ist“. Die E-mail Korrespondenz füge ich als Anlage 2.
Die Vorwürfe zu Verfahrensweise in dem Dopingfall Katja Schumacher unterliegen einer objektiven Wahrheit, sind sehr gravierend und können nicht einfach so abgetan werden. Dass die Unterschriften unter die Sperre lediglich eingescannt(!) waren und die Sperre bereits aus diesem Grunde keine Gültigkeit hatte, ist nicht nur ein grober juristischer Schnitzer, sondern legt auch Vermutungen zur praktischen Handhabung des Falles nahe: Herr Wilke fasst einen Beschluss, holt sich das Einverständnis bei den juristisch nicht erfahrenen Mitgliedern – welche nicht mehr als Komparsen sind - der betreffenden Disziplinarkommission und anschließend werden die Unterschriften eingescannt........"
Dass jetzt ausgerechnet die gute Anti Doping-Arbeit und eine Gefahr hierfür unter dem neuen Präsidium als Argument für M-O und seine Spezies ins Feld geführt wird, sehe ich als Ausdruck der besonders feinen Ironie!!
Ich hatte mit RA Lehner über R.W. gesprochen. Lehner meinte, dass er bisher in keinem Sportrechtsfall einem so unfähigen Menschen begegnet ist. R.W. habe ihm "die Munition auf dem Silbertablett serviert!"
Eine direkte Reaktion auf mein Schreiben habe ich nicht erhalten. In der anschließenden Triathlon wurde ich als Teil einer destruktiven Kraft diffamiert. Das macht es vielleicht verständlich, dass ich mit den Herren etwas härter ins Gericht gehe. Wir sollten alle froh sein, dass sie weg sind und nie mehr zurückkommen.
Cengiz