3800 Lumen hat die sowieso nicht. Ich habe mal meine 2000 Lumen China Lampe gemessen (Auch Cree L6 LEDs) die kam auf ca 1000 Lumen (Lux/m) Hell ist das natürlich trotzdem.
Das ist lustig - mal sehen, wieviele Akkulampen dem TE noch angeboten werden, die er dann an seinen NABENDYNAMO anschließen kann.
So'n China-Taschenlampen-Ding mit ~500 lumen (geschätzt im Lupine-Vergleich) habe ich dem Mädel neulich an den Dynamo gebaut. Einfach den "alten" Lampenkorpus nehmen, dort Platine mit LED rein, ggf. noch den Reflektor dazu, fertig; da sie ursprünglich mit AAA-Batterien lief mache ich mir spannungstechnisch weniger Sorgen.
Kosten: Um die 6 Taler für die Lampe und bissi basteln.
Demnächst wollte ich selbiges mit nem Cree-6-Doppelstrahler probieren. Mal gucken.
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“Radeln unter 200km ist für mich Kurzdistanz.“
Ina, fährt nur Ultras
Auch wenn es hier OT ist, aber das Argument taucht im Zusammenhang mit Beleuchtung am Rad sehr oft auf (sei es hier im forum oder auch in Produktbeschreibungen) und da ich seit vergangenem Jahr auch mit "illegalen Lampen" am Rad unterwegs bin und auch wenn ich die Rechtslage und den Hintergrund mit Blendgefahr des Gegenverkehrs etc. kenne, hier die Frage:
Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?
Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?
Die Polizei winkt Dich mit Blinklichter... üblicherweise durch. Spannend wird die Frage bei Unfallschäden in der Nacht wenn die Unfallkosten für die Versicherung die eine relevante Größe erreichen.
Wenn die die Ansprüche mit entsprechender Begründung kürzt, muß die Differenz im Zweifelsfalle eingeklagt werden.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?
Zeige mit ein einziges Rennrad das der StVZO entspricht. Das beginnt ja schon mit dieser mit Klickies einfach nicht vereinbaren Regelung:
Zitat:
Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.
Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?
wenn ich mir die Kontrollrate bei Verstößen gegen das andere Ende des vorgeschriebenen Helligkeitsspektrums - also gegen die mindestens 50% der Blindschleichen, die hier in Browntown ohne Licht rumeiern - so ansehe, würde ich mal tippen, dass die Chance auf ein Ticket wegen zu heller Beleuchtung gegen Null tendiert.
Die "paar Euro", die das im Ernstfall kosten würde, wären aber wie bei vielen anderen Fragen, welche die StVo für den spochtlichen Radfahrer (Radweg ja/nein usw.) so aufwirft, nicht meine Hauptsorge. Sorgen würde ich mir eher um die Rechtsstreitigkeiten machen, die entstehen, wenn es mal wirklich geknallt haben sollte. Sprich: Irgend ein Verstoß gegen die StVo ist ein gefundenes Fressen für die gegnerische Versicherung, falls es sonst richtig teuer - beispielsweise wegen Verletzungen - für die werden würde...