Ich mache es eher wie Keane und fahre sehr weit rechts, wenn ich alleine unterwegs bin. Irgendwie hab ich sonst Schiss, dass mich einer übersieht oder nicht rechtzeitig bremst und mich über den Haufen fährt.
In der Stadt sieht die Sache natürlich anders aus. Ein Sicherheitsabstand zu parkenden Autos muss schon sein, aber auf dem Land fahre ich schon sehr nah am Fahrbahnrand. Je nach Straße sogar rechts des Seitenstreifens.
Am Unwohlsten fühle ich mich in Radgruppen. Da fühle ich mich regelrecht ausgeliefert was Autofahrer betrifft.
Aufregen bringt leider gar nix. Provozieren erst Recht nicht und irgendwelche "stinkigen" Gesten oder sonstige provokative Spielchen wie Türe aufmachen sollte man doch bleiben lassen. Die Radfahrer-Auto-Beziehung muss doch nicht unnötig gestresst werden.
Klar erlebt man bei jeder Fahrt schwachsinnige Aktionen von Autofahrern aber ändern können wird man es, meiner Meinung nach, kaum.
Wer redet von Gehweg? Ein Gehweg müsste ja durch'n blaues Schild ausgewiesen sein, wenn er nicht parallel zur Straße mit Bordstein abgetrennt verläuft.
Tja wenn der Weg nicht parallel zur Fahrbahn verläuft kann es ja auch kein benutzungspflichtiger Radweg sein. Vor allen Dingen würde ich den Weg wenn er nicht parallel zur Fahrbahn verläuft durchaus wegen meines Fahrtziels nicht wählen.
Dann könnte die Fahrbahn natürlich mit Zeichen extra für Fahrräder verboten sein. Was ich schon nach Kräften zu berherzigen versuche.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Aufregen bringt leider gar nix. Provozieren erst Recht nicht und irgendwelche "stinkigen" Gesten oder sonstige provokative Spielchen wie Türe aufmachen sollte man doch bleiben lassen. Die Radfahrer-Auto-Beziehung muss doch nicht unnötig gestresst werden.
Klar erlebt man bei jeder Fahrt schwachsinnige Aktionen von Autofahrern aber ändern können wird man es, meiner Meinung nach, kaum.
Grundsätzlich geb ich Dir Recht, ich bin auch wirklich nicht auf Streß gepolt beim Radeln, versuch auch stark befahrene Straßen zu meiden. Ausserdem ist mir meine Zeit für die Diskussionen auch zu schade.
Aber soll ich freundlich lächeln wenn mich einer mit seiner Karre ohne Grund so schneidet, daß ich Mühe habe nicht in den Graben zu fahren ? Bei mir wars ein echter Angriff auf die Gesundheit, möchte den sehen der da cool bleibt.
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Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
OJ Bierbaum
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in einem wegweisenden Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Das Gericht bestätigte, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen. Der Kläger, der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Regensburg, setzte sich nun auch in der höchsten Instanz der Verwaltungsgerichte gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch. (Az.: BVerwG 3 C 42.)
Leider ändert das Urteil auch nix daran, daß ein (auch rechtswidrig) als pflichtig beschilderter Radweg auch von Rennradlern im Training benutzt werden muß. Das Urteil erleichtert nur die Argumentation, wenn man offensichtlich rechtswidrige Benutzungspflichtschilder weghaben will.
Wer ganz offfiziell auf jede Art von blauem Lolli sch*** will, muß in DE ein e-Bike haben (das sind die >25km/h-Boliden mit Mofa-Versicherungspflicht), dafür dürfen die nimmer auf all die schönen Wege, wo wir als Radler oder noch Pedelecfahrer dürfen, die Kraftfahrzeuge aber draußen bleiben müssen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in einem wegweisenden Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Das Gericht bestätigte, ""dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall "Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen. Der Kläger, der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Regensburg, setzte sich nun auch in der höchsten Instanz der Verwaltungsgerichte gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch. (Az.: BVerwG 3 C 42.)...
Das sagt aber nur soviel aus, dass die verantwortlichen Stellen die Beschilderung strenger hinterfragen sollen und nicht notwendige Schilder (...dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht (§ 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung – StVO)....) entfernen bzw. gar nicht erst aufstellen. Wenn das blaue Schild angebracht ist besteht die Radwegbenutzungspflicht mit all ihren Nachteilen für Radfahrer.
Das Entfernen der Schilder nach dem 2010er Urteil findet in einigen Ämtern gar nicht statt. In anderen Ämtern kämpfen Idealisten gegen Windmühlen. Z.B. wurde bei der Stadt Mainz ein Leitfaden erarbeitet:Leitfaden RBP
Engagierter als die Verantwortlichen hier (in der Regel eine Person), kann man an dem Thema nicht arbeiten. Dennoch ist das Ganze ein Projekt über Jahre.
Wie erwähnt, interessiert das Thema in anderen, sehr großen und bezüglich des Verkehrs sehr wichtigen Ämtern, so gut wie keine Sau und auch nicht das Urteil. Es ist sogar eher das Gegenteil der Fall. Ich weiß es leider sehr genau....