Na dann wollen wir mal hoffen, dass diese Dreistigkeit sich ordentlich strafverschärfend auswirkt, falls die Revision Erfolg hat! Unverschämt, unser Rechtssystem tatsächlich in Anspruch zu nehmen.
Richter bist Du ja hoffentlich nicht.
Natürlich kann er diesbezügl. machen was er will, das ist sein Recht. Aber die Sache ist doch klar und als Mann der klaren Wort, wie er sich immer sehr gerne gibt, hätte er das auch einfach akzeptieren können. Er wird wegen guter Führung sowieso bald entlassen und somit könnte er schnell und sauber aus der Sache raus. Ich weiß nicht, ob er sich mit der Revision langfristig wirklich einen Gefallen tut.
Menschlich gönne ich ihm den Gefängnisaufenthalt nicht. Trotzdem bin ich froh, dass das Gericht nicht eingeknickt ist und wir ein Rechtssystem haben, dass einen dicken Fisch wie UH verurteilen kann. Das ist eine enorme Errungenschaft und unterscheidet uns von den meisten anderen Ländern.
Trotzdem bin ich froh, dass das Gericht nicht eingeknickt ist und wir ein Rechtssystem haben, dass einen dicken Fisch wie UH verurteilen kann. Das ist eine enorme Errungenschaft und unterscheidet uns von den meisten anderen Ländern.
Da können wir ja froh sein, dass er nicht jemanden sein Ehrenwort gegeben hat. sonst wär's wohlmöglich anders ausgegangen...
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One week without training makes one weak.
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An der Revision sieht man, dass es ihm mit seiner Reue und dem reinen Tisch machen doch nicht so ernst ist. Ansonsten hätte er doch einfach das Urteil akzeptieren können.
Dass es ihm mit Reue und reinen Tisch machen nicht ganz so ernst ist sieht man daran, dass sich beides ausschliesslich auf den strafrechtlich relevanten Zeitraum beschränkt und den verjährten Zeitraum ausklammert. Juristisch ist das wohl nicht zu beanstanden, moralisch gesehen lässt das jedoch erhebliche Zweifel an der Aufrichtigkeit seiner Reue zu (nicht wahr, Frau Schweizer?).
Dabei hätte er mit einer freiwilligen Nachzahlung der bereits verjährten Beträge nicht nur eine gehörige Portion Respekt zurückgewinnen können, auch das Gericht wäre nicht umhingekommen, dies beim Strafmass entsprechend zu honorieren. Wer weiss, vielleicht wäre unter diesen Umständen sogar eine Bewährungsstrafe denkbar gewesen? Diese Chance hat er vertan.
Zur Erinnerung: Trotzdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft will ebenfalls über eine Revision beraten. Die Anklage hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, zu dreieinhalb Jahren wurde Hoeneß verurteilt.
Naja, wenn es so kommt ist es zumindest ein Zeichen von verbliebener Restgröße.
Damit kann er dann, nach verkürzter Haftzeit wegen guter Führung, nach ca. 2.5 Jahren wieder als geläuterter Weltenretter zurückkommen und sein im Knast geschriebenes Buch vermarkten.