da hier auch einige Juristen unterwegs sind, stelle ich die Frage mal:
Vor 9 Monaten habe ich ein Thinkpad gekauft und jetzt ist mir aufgefallen, dass ein Displayschanier gebrochen ist. In meinen Augen ein ganz klarer Materialfehler, denn das Laptop wurde immer ganz normal auf und zu geklappt und ist auch nie runter gefallen oder ähnliches.
Jetzt habe ich bei Lenovo angerufen, doch die sagten mir, dass sie Schanierschäden aus der Gewährleistung ausgeschlossen hätten und das ich es auf eigene Kosten reparieren lassen könne.
In meinen Augen ist das eine Frechheit!
Wie sieht es rechtlich aus, habe ich denn da keine Ansprüche??
Wie gesagt, dass Gerät ist 9 Monate alt, da kann das doch nicht was sein, dass ich da selbst für Materialfehler gerade stehen soll...
Gruß Sebastian
__________________
Zitat:
Zitat von captain hook
Heute wird ja schon zum Bikefitter gerannt, bevor man überhaupt weiß, wie man ne Kurbel im Kreis dreht.
da hier auch einige Juristen unterwegs sind, stelle ich die Frage mal:
Kaufleute haben ja auch ein wenig Ahnung von der Materie, daher melde ich mich auch mal
Zitat:
Zitat von sbechtel
Vor 9 Monaten habe ich ein Thinkpad gekauft und jetzt ist mir aufgefallen, dass ein Displayschanier gebrochen ist. In meinen Augen ein ganz klarer Materialfehler, denn das Laptop wurde immer ganz normal auf und zu geklappt und ist auch nie runter gefallen oder ähnliches.
Jetzt habe ich bei Lenovo angerufen, doch die sagten mir, dass sie Schanierschäden aus der Gewährleistung ausgeschlossen hätten und das ich es auf eigene Kosten reparieren lassen könne.
Achtung Wortwahl! Garantie ist nicht gleich Gewährleistung. Garantie ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers & Gewährleistung eine gesetzlich geregelte Sache.
Da die Garantie eine freiwillige Leistung ist, kann der Hersteller Bauteile davon ausnehmen. Auch der Zeitrahmen ist ihm freigestellt. Im Rahmen der Garantie kann der Hersteller Dir ziemlich viel vorschreiben.
Die Gewährleistung musst Du gegenüber Deinem Händler geltend machen. Da gelten 24 Monate, wobei nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr stattfindet. Dann musst Du nachweisen, daß das Teil schon bei Auslieferung defekt war.
Das ist allerdings relativ schwierig und an der Handhabung des Händlers kannst Du mMn erkennen ob der Händler sein Geld Wert war oder nicht.
Zitat:
Zitat von sbechtel
In meinen Augen ist das eine Frechheit!
Von Seiten Lenovos ist mMn es auf jeden Fall rechtlich in Ordnung. Ob frech oder nicht ist eine andere Sache.
Beste Grüße.
__________________
PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Da gelten 24 Monate, wobei nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr stattfindet. Dann musst Du nachweisen, daß das Teil schon bei Auslieferung defekt war.
Das ist allerdings relativ schwierig
Na toll
Da hab ich doch jetzt schon verloren oder wie zum Teufel soll ich denn einen Materialfehler oder ähnliches nachweisen
__________________
Zitat:
Zitat von captain hook
Heute wird ja schon zum Bikefitter gerannt, bevor man überhaupt weiß, wie man ne Kurbel im Kreis dreht.
Such mal im Internet nach Lenovo und Scharnier. Da gab es schon diverse Fälle. Ich habs mir nicht genauer angesehen, aber der eine oder andere scheint es geschafft zu haben, die Reparatur kostenlos zu bekommen.
Lenovo bezeichnet Scharniere als Verschleiß-Teile
__________________
Erfahrung ist fast immer eine Parodie auf die Idee. (J.W.v.Goethe)
Das gilt übrigens auch für Weitsprungversuche (= Idee) und Achillessehnenrisse (= Erfahrung) ...
Lenovo selbst scheint ja ne eigene Norm zu haben, was ein Scharnier so können soll: http://www.tomshardware.de/thinkpad-...ws-245207.html
Im Prinzip wäre dein Beweis, unter Bezugnahme des restlichen Zustands deines Laptops, niemals die von Lenovo angestrebte Anzahl an Bewegungsvorgängen getätigt zu haben und keine Gewalteinwirkung begangen zu haben. Daher muss es ein Fertigungsfehler gewesen sein... Geh zum Händler und versuche das defekte Gerät zu reklamieren.
Lenovo selbst scheint ja ne eigene Norm zu haben, was ein Scharnier so können soll: http://www.tomshardware.de/thinkpad-...ws-245207.html
Im Prinzip wäre dein Beweis, unter Bezugnahme des restlichen Zustands deines Laptops, niemals die von Lenovo angestrebte Anzahl an Bewegungsvorgängen getätigt zu haben und keine Gewalteinwirkung begangen zu haben. Daher muss es ein Fertigungsfehler gewesen sein... Geh zum Händler und versuche das defekte Gerät zu reklamieren.
Das sind schon mal ein paar Diskussionsansätze, Danke!
Habe das Laptop ca. 9 Monate, sagen wir mal 300 Tage. Dann hätte ich das Laptop 100 mal pro Tag öffnen und schließen müssen, um ihre Lebenszeit zu simulieren...
__________________
Zitat:
Zitat von captain hook
Heute wird ja schon zum Bikefitter gerannt, bevor man überhaupt weiß, wie man ne Kurbel im Kreis dreht.