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Alt 21.06.2013, 18:30   #14
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.136
Zitat:
Zitat von Wolfgang L. Beitrag anzeigen
wie denn?


"vergrösserung der Armflächen" finde ich klar.
Als "Halbjurist", der es gewohnt ist, Texte wortwörtlich zu lesen, finde ich das nicht so klar.

In dem Beschluss steht erstmal:

"Ein Neoprenanzug muss glatte Armflächen haben! "

Ob der nächste Satz

"An der Armfläche darf es beim Schwimmen zu keiner Vergrößerung der Armflächen kommen."

Bezug auf den ersten Satz nimmt und diesen näher erläutert (Im Sinne von "das heißt,") oder eine weitere, vom ersten Satz unabhängige Entscheidung des Beschlusses ist, geht nicht daraus hervor.


Der Begriff "Armfläche" ist des Weiteren auch unklar. Ist die Armfläche die Querschnittsfläche (ok, macht keinen Sinn), die quer zum Wasser stehende Fläche (also ein Längsschnitt durch den Arm) oder die Oberfläche (für den Techniker: die Mantelfläche)?

Die Oberfläche würde z.B. auch durch die Riffelung vieler Neos vergrößert.

Zitat:
Zitat von Wolfgang L. Beitrag anzeigen
Und eigentlich finde ich die Reglung auch gut, oder demnächst sehen die Trias in ihren Neoprenanzügen wie Skispringer aus.
Davon abgesehen finde ich die Regelung auch gut, allerdings sollte sie eben klarer formuliert sein.

Matthias
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