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Alt 24.07.2012, 20:58   #22
amontecc
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 1.479
Vielleicht müsste ein Jurist die Zusammenhänge erklären. Denn "normale" Leute blicken durch so etwas nicht durch.
Ich als Laie verstehe das so:

Im Prinzip ist erst mal ausdrücklich nur entschieden worden, dass der Verband nicht öffentlich mit Sperren drohen darf.
Zu dieser Entscheidung ist es gekommen, da der Verband zum Einen ein Konkurrent ist (da selber Veranstalter) und zum anderen für die Teilnehmergebühren (hier:20000EUR) keine Gegenleistung erbracht wird/wurde. Welche Art von Gegenleistung zu erbringen ist, wurde nicht festgelegt.

Interessant wäre ein Urteil zu dem Thema, wenn tatsächlich nachher Sperren verhängt werden...
Denn dieser Vorgang an sich ist ausdrücklich nicht behandelt worden.

Wenn es so weiter geht und weder Sperren verhängt werden können noch Gebühren eingezogen werden können, müsste man entweder Anarchie ausrufen oder grundsätzlich das ganze Gerüst der Genehmigungen und den zugehörigen Ordnungen neu aufsetzten.
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