Zitat:
Zitat von DocTom
Das direkte einstellen hier ist eine Nutzung und berechtigt den Rechteinhaber von Arne Gebühren zu verlangen oder im schlimmsten Fall, ihm eine kostenpflichtige Abmahnhng zu schicken.
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Das was hier betrieben wird, ist "Embedding". Dazu der EuGH in der Rechtssache C‑348/13:
Zitat:
Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik, wie sie im Ausgangsverfahren in Frage steht, allein stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.
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PS: Zur besseren Einordnung, die Entscheidung ist vom 21. Oktober 2014.