Zitat:
Zitat von NBer
in 10.12.2 steht, dass er im letzten viertel seiner sperre wieder an trainingsmaßnahmen teilnehmen darf.
|
Ich habe darunter Trainingsmaßnahmen des jeweiligen Sportverbandes verstanden. Beispielsweise offizielle Kaderlehrgänge oder -trainingslager. Aber keine Wettkämpfe mit Zeitnahme und Ergebnisliste. Das dürfte in jedem Falle unter die Wettkampfsperre fallen.
Wegen der ursprünglichen Frage werde ich morgen die NADA kontaktieren.