Zitat:
Zitat von tandem65
Sowohl als auch. Doch auch wenn Du selbst schauen musst hat auch die Behörde eine Verkehrssicherungspflicht und muß eigentlich unabhängig von der Veranstaltung die Sicherheit auf den Straße sicherstellen muß.
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Joah ... aber das wird schon nicht ganz einfach.
Zitat:
Zitat von OLG Stuttgart, Urteil vom 01.10.2003 - 4 U 118/03
Eine Gemeinde verletzt ihre gegenüber einer Radfahrerin bestehenden Verkehrssicherungspflichten nicht, wenn sie einen Aufbruch im Fahrbahnbelag einer Gemeindestraße nicht schließt, der für einen Radfahrer bei der von ihm im Verkehr zu erwartenden Aufmerksamkeit so rechtzeitig erkennbar ist, dass er einen Unfall im Zusammenhang mit dieser Stelle vermeiden kann.
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