gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
4 Radtage Südbaden
4 Radtage Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
09.-12.05.2024
EUR 199,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Angela Merkel hört auf
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.11.2018, 17:30   #146
Neginroeb
Szenekenner
 
Registriert seit: 18.08.2008
Ort: Haar b. München
Beiträge: 142
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Das geht so nicht, denn es gibt Regelungen zur Vermeidung von verdeckter Gewinnausschüttung. Die Finanzbehörden führen eine sog. Angemessenheitsprüfung bei den Gehältern (übrigens auch bei Firmenwägen) durch

Edit: Gerade im KMU Bereich muss man genau hinsehen. Gesetzliche Regelungen machen gerne nen Unterschied zwischen angestelltem GF/Vst ohne bzw mit Beherrschungscharakter (entsprechende Geschäftsanteile/Aktienanteile).
Das geht natürlich. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann sich ein Gehalt zahlen. Soweit dies angemessen ist und im Voraus festgelegt, ist das keine verdeckte Gewinnausschüttung.
Neginroeb ist offline   Mit Zitat antworten