Zitat:
Zitat von Helmut S
Das geht so nicht, denn es gibt Regelungen zur Vermeidung von verdeckter Gewinnausschüttung. Die Finanzbehörden führen eine sog. Angemessenheitsprüfung bei den Gehältern (übrigens auch bei Firmenwägen) durch
Edit: Gerade im KMU Bereich muss man genau hinsehen. Gesetzliche Regelungen machen gerne nen Unterschied zwischen angestelltem GF/Vst ohne bzw mit Beherrschungscharakter (entsprechende Geschäftsanteile/Aktienanteile).
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Das geht natürlich. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann sich ein Gehalt zahlen. Soweit dies angemessen ist und im Voraus festgelegt, ist das keine verdeckte Gewinnausschüttung.