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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Antidoping Gesetz
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 14.11.2015, 10:07   #25
Eber
Szenekenner
 
Benutzerbild von Eber
 
Registriert seit: 18.09.2012
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.327
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Warum so negativ und pessimistisch?
Die Schweigepflicht gilt nicht bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer Strafttat, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigt auch künftig Straftaten begehen wird (Gefahrenabwehr).
Da denkt der Gesetzgeber eigentlich mehr an Gewalt in der Familie oder so, also an Straftaten von Dritten, also z.B. nicht an solche die vom Hausarzt ausgeführt werden.
Besteht für eine Straftat des Patienten aber überhaupt ein begründeter Verdacht? Das war doch irgendein Arzt von vielen, die der Patient besucht hat...
Also auch keine Straftat vom Patienten.
Und darf man daraufhin alle dessen Ärzte verpflichten die Behandlung des Gedopten offenzulegen?
Zitat:
Doping ist jetzt mit dem neuen Gesetz eine Straftat und somit kann sich ein evt. betroffener Arzt auch nicht mehr dahinter verstecken.
Das wäre in der Tat positiv.
Zitat:
Man muss erstmal die zukünftige Rechtspraxis abwarten, wie mit der Schweigepflicht im Einzelfall umgegangen wird.
Hätte man das also nicht gleich mit ins Gesetz nehmen müssen?!
Zitat:
Wo steht das in dem Gesetz, dass niemand jemals etwas unter Eid aussagen muss?
Das steht so nirgends, also wortwörtlich genommen ist das falsch.
Ich meinte den Arzt, der einzige der bei dem "Protokoll nach Franke" wirklich was weiß. Kann der nicht locker einen Meineid schwören ohne dass ihm jemals jemand in die Patientenakten schauen kann?
Zitat:
... dass beim Sportler aufgefundene Dopingmittel nur strafbar sind ...
Beim Sportler wird man nach dem "Franke-Protokoll" quasi nie was finden.
Ausnahme: der unwahrscheinliche Fall während der Verabreichung, die womöglich auch noch meist in der Arztpraxis stattfindet. Also quasi nie.
Zitat:
.. Einfach nur fatalistisch vor sich hin zu granteln, wie es Prof. Franke sehr gerne tut, hilft der Sache nur wenig.
Einfach nur "granteln" wäre wenig hilfreich. Der Prof. begründet aber seine Argumente. Also, ich bin dem Prof. Franke sehr dankbar und glaube er hat der Sache schon sehr viel geholfen.
Und ich selbst?
Sollte mich mehr anstrengen
Ich hatte halt mal dem Franke" nachgegrantelt".
Frage: wann könnte man eine Artpraxis polizeilich durchsuchen ?
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hmh ??
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