Wobei es hier zunächst mal nicht auf irgendwelche schreiben der beteiligten ankommt, sondern die Regelungen in den verschiedenen Ligaordnungen.
Für die BuLi gilt:
SpO DTU
"D.3
Bei Ausübung des Zweitstartrechts ist der Athlet bei Ligawettkämpfen nur für den Verein startberechtigt, für welchen er das Zweitstartrecht ausübt."
Was das für die Unterklassigen Ligen bedeutet, regelt dann die Ligaordnung der jeweiligen Liga, denn
"Den Landesverbänden ist es freigestellt für ihre Ligen eine entsprechende Regelung zu treffen. Einzelheiten regeln die jeweiligen Ligastatuten."
Da muss man dann gucken und findet für Hessen:
"Das beantragte Zweitstartrecht gilt nur für die Mannschaft des Vereins, wofür es beantragt ist. Ein Einsatz in einer anderen Ligamannschaft des eignen bzw. aufnehmenden Vereins ist nicht möglich."
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