Hmm. da hätt ich doch gleich mal eine Frage dazu:
Zitat:
Zitat von DasOe
§ 4.1.2 Dem Teilnehmer ist es zu seiner eigenen Sicherheit erlaubt, sich während des Schwimmens an geeigneten Stellen festzuhalten. (Wichtig: damit sind keine fahrenden Boote, Surfbretter gemeint, sondern die Sachen müssen auf der Stelle verbleiben.)
In einem Notfall sollte der Teilnehmer seinen Arm heben und nach Hilfe rufen. Nachdem Hilfe vom Rettungspersonal oder durch einen Kampfrichter geleistet wurde, darf der Teilnehmer den Wettkampf nicht fortsetzen. (Wichtig: gilt auch beim Radfahren und Laufen!)
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Mal abgesehen davon, dass der Paragraph etwas unglücklich formuliert ist (entweder ich schwimm oder ich halt mich irgendwo fest): Wäre es mir also erlaubt, mich während des Schwimmsplits z.B. an einem nicht bewegten Boot festzuhalten und kurz auszuruhen und solange mich keiner retten muss, darf ich den Wettkampf fortsetzen?
Für mich eine durchaus relevante Frage