Zitat:
Zitat von Eiko
In der neuen Sportordnung wurde die Ablauflängenbeschränkung nun auch für die Jugend A aufgehoben. (§36.1)
Ich finde, das ist ein sehr richtiger Schritt, und sehe mich bestätigt. Hoffentlich erkennen die Radsport-Funktionäre bald auch den Unsinn dieser Regelung.
|
es gibt sicherlich einige gründe zur aufhebung, ich denke ein wesentlicher ist jedoch, dass a-jugendliche verstärkt in ligamannschaften zum einsatz kommen (vor allem bei den damen) und dort konkurrenzfähig sein sollen. der punkt entfällt schon mal beim radsport.
und ich denke dass man von a-jugendlichen verlangen kann vernünftige frequenzen zu fahren und nicht knieschädigende gänge zu walzen.