Zitat:
31.2 Aus Gründen der Sicherheit wird empfohlen, einen entsprechend geprüften und zugelassenen Helm während des Radfahrens am Veranstaltungstag auch vor und nach dem Wettkampf geschlossen zu tragen.
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Das ist ein rechtliches Problem, wenn der Veranstalter/Verband das nicht macht Haftet er im Zweifelsfall mit. Versicherungen sind da gnadenlos, wenn Sie auch nur die Idee haben es könnte ein anderer zumindest mit bezahlen
Bei Internationalen Veranstaltungen kannst du nach Appendix K 48
Zitat:
48. Not wearing helmet during bike familiarisation and/or official bike training sessions. - To be excluded from the specific session
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Dafür vom Training/Besichtigung ausgeschlossen werden und mal ehrlich der Helm gehört beim Radfahren immer auf den Kopf. Es gibt bereits Urteile wo Radfahrer eine Mitschuld bei Kopfverletzungen bekommen haben, wenn diese durch einen Helm nachweislich gemildert und oder sogar verhindert hätten werden können.