Zitat:
Zitat von Thorsten
Die in der Regel einzuhaltende StVO lässt das Befahren der Gegenfahrbahn zu, es gibt zunächst in der Sportordnung keine Passage, die das verbietet und damit ist es zunächst erlaubt. Warum auch nicht?
Aus Sicherheitsgründen oder auf Grund behördlicher Anordnungen kann es in bestimmten Wettkämpfen oder auf bestimmten Streckenabschnitten verboten werden. Das muss aber explizit bekanntgegeben werden.
Alles andere halte ich für Meinung und Ansicht, mehr nicht. Sanktioniert wird der Verstoß gegen eine Regel und nicht wegen der Meinung, dass das nicht erlaubt sei.
Ich bin aber immer dafür, sich als Veranstalter (oder auch EL, TD) zunächst an die aufgestellten Regeln zu halten und diese erst zu erweitern/verschärfen, wenn es eine echte Notwendigkeit dafür gibt.
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Ich dachte immer es war nicht erlaubt (siehe meinen Post #2), aber es scheint dass ich da falsch lag.
Deine Sicht wird auch bestätigt in den „rules and regulations“ von Ironman:
„ d) All athletes must obey all traffic laws while on the cycling course unless otherwise specifically directed by a Race Referee or Race Official with actual authority. Unless otherwise directed in accordance with the preceding sentence, all athletes must come to a complete stop when required by a traffic sign or traffic control device and must not proceed through any intersection unless such intersection is clear of oncoming traffic. In no case can a cyclist cross a solid yellow line indicating a no passing zone unless specifically directed to by a Race Referee or Race Official with actual authority; (30 or 60 Second Time Penalty (as applicable) or, depending upon severity of violation, DSQ)“