28.04.2018, 08:15
|
#23
|
Gesperrt
Registriert seit: 23.01.2012
Beiträge: 4.786
|
Veröffentlicht am 16. Dezember 2004:
Zitat:
Zitat von Marie-Luise Hauch-Fleck für Zeitonline
Eigentlich müsste Herr P. sich auf das neue Jahr freuen. Denn wenn er am 1. Januar aufwacht, wird aus ihm, dem Sozialhilfeempfänger, ein Kunde der Bundesagentur für Arbeit geworden sein – mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Das heißt, er bekommt mehr Geld: Statt bisher 475,25 Euro stehen ihm und seiner 13-jährigen Tochter dann monatlich 530 Euro zu. Aufs Jahr gerechnet, ist das ein Plus von 657 Euro, viel Geld für jemanden, der mit jedem Cent rechnen muss.
Erstaunlich nur: Herr P. freut sich kein bisschen. Akribisch, wie er ist, hat er alles sorgfältig durchgerechnet. Und dabei festgestellt, dass ihm und seiner Tochter im nächsten Jahr nicht 657 Euro mehr, sondern rund 1232 Euro weniger zum Leben bleiben.
Die Berechnung schien Guido Kläser, dem Leiter des Erfurter Amtes für Sozial- und Wohnungswesen, das Herrn P. betreut, ziemlich absurd. Deshalb wies er einen Mitarbeiter an, die Angaben Punkt für Punkt zu überprüfen. Das Ergebnis hat Kläser total überrascht: "Alles, was Herr P. berechnet hat, stimmt."
|
Quelle: https://www.zeit.de/2004/52/ALG_II
http://betriebsrat4you.de/gedanken-z...e-hauch-fleck/
Zitat:
Zitat von Wikipedia
Zusammensetzung des Regelsatzes in € (am 01.01.2008)
[...]
Der monatliche Regelsatz für Nahrung, Getränke, Tabakwaren entsprach Tagessätzen von 4,28 €, 3,43 € bzw. 2,57 €. Nach Berechnungen des Forschungsinstitut für Kinderernährung Dortmund betrug der tatsächliche Lebensmittelbedarf für ein 11-jähriges Kind 5,71 €. Der monatliche Regelsatz für Freizeit, Unterhaltung, Kultur entsprach Tagessätzen von 1,27 €, 1,02 € bzw. 0,76 €.
|
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Regelsatzverordnung
Geändert von ThomasG (28.04.2018 um 08:44 Uhr).
|
|
|