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Zitat von longo
Der DLV schreibt am 08.04 auf seiner Website:
"DLV will Leistung von gesperrter Radsportlerin annullieren".
Dazu sollten neben dem Ergebnis vom Freiburg Marathon auch die Ergebnisse vom Frühlingslauf in Sulzburg (Markgräfler Laufcup) und dem Ihringer Kaiserstuhllauf gestrichen werden.
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Nett, aber was bringt's? In Freiburg durfte sie ja nach Begründung der NADA starten, weil das eine privatrechtliche Veranstaltung ist. Was will der DLV dagegen tun. Soweit wir festgestellt haben, gilt auch das Regelwerk des DLV nicht. Zumindest findet sich auf der Freiburg-Marathon-Homepage kein Verweis darauf. D.h. sie wird aus den Bestenlisten gestrichen. Aus der Ergebnisliste könnte sie aber nur der Veranstalter streichen. Oder sehe ich das falsch?
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Zitat von runningmaus
Das ist aber doch der normale Zustand so, denn Doping ist doch nur für Leistungs-Sportler strafbar, die auch in einem Verfolgungs- -Programm sind (schrieb zumindest die letzte Tour).
Meine Lungenärztin schliesst sich da an, sie schreibt mir kein Attest für das Cortison-haltige Asthmamittel (gegen Belastungsasthma), denn ich wäre ja kein Leistungssportlier in einem Programm - daher würde das niemand intererssieren, was ich nehme oder nicht.
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Da kennen sich andere sicher besser aus. Ich hab' das Gefühl, dass hier einiges durcheinander geworfen wird. Die Doping-Regeln der NADA bzw. der Verbände gelten doch für alle. Nur die gemeldeten Sportler unterliegen einem Kontrollsystem, dass es für Hobbysportler nicht gibt. Wenn eine verbotene Substanz gefunden wird, hat das erstmal für den Hobbysportler und den Profis die gleichen Konsequenzen, was Wettkampfsperre o.ä. angeht. somit hätte ich auch gedacht, dass du für dein Asthmamittel einen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit brauchst. Keine Ahnung, ob dein Mittel auf der Dopingliste steht, aber wie würde es aussehen, wenn dich ein Kampfrichter nach einem Attest fragt und du keins vorlegen kannst? Ist ja kein Aufwand für den Doc, ein Attest auszustellen.
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Zitat von runningmaus
Meinst Du, jeder Veranstalter sollte eigene Strafen formulieren?
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Nö, muss ja nicht jeder das Rad neu erfinden. Die Sportverbände haben das doch sehr gut in ihre Regelwerke integriert. Ein Verweis darauf sollte doch genügen. Siehe z.B.
Frankfurt Marathon:
"Beim Frankfurt Marathon gelten die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) der IAAF bzw. des DLV."
Damit ist alles gesagt.
M.