Zitat:
Zitat von Matthias75
Aus meiner Sicht sollte der Überholende komplett für den regelgerechten Überholvorgang verantwortlich sein. D.h. er darf erst wieder einscheren, wenn er einen ausreichenden Vorsprung hat. Vielleicht wäre es sinnvoller, die Zeit für dne Überholvorgang auf z.B. 30sek auszuweiten aber dafür den Überholvorgang komplett aus Sicht des Überholenden zu definieren, also von "nach links ausscheren" bis "nach rechts einscheren". Wenn der Vordere zu früh rüber zieht und den Überholten zum Bremsen zwingt, wird das als Behinderung gewertet.
M.
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Volle Zustimmung
, es sollte nach dem Verursacherprinzip gehen
Ich meine, 2007 beim IM in Frankfurt gab es solch eine Regel.