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Zitat von DasOe
In einem Notfall sollte der Teilnehmer seinen Arm heben und nach Hilfe rufen. Nachdem Hilfe vom Rettungspersonal oder durch einen Kampfrichter geleistet wurde, darf der Teilnehmer den Wettkampf nicht fortsetzen.
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Sicher sinnvoll, das Rennen abzubrechen, wenn man beim Schwimmen schon Hilfe benötigt. Ob es jedoch sinnvoll ist, durch ein Verbot der Fortsetung die Hürde zur Annahme von Hilfe zu erhöhen?
Zitat:
(Wichtig: gilt auch beim Radfahren und Laufen!)
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Ist das neu? Bedeutet das, wenn ich ,mir beim Laufen am Saniwagen z.B. eine Blase versorgen lasse bin ich draußen?
Gruß Torsten