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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Disqualifikation wegen Ausziehen des Neoprenanzuges
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Alt 04.09.2018, 14:34   #7
Mirko
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Beiträge: 6.768
Zitat:
Zitat von Foxi Beitrag anzeigen
Inhaltlich vermag ich ein wenig nachzuvollziehen, dass es zu einer DSQ kam. Formal dagegen nicht. Ich hab mir die Sportordnung 2018 nochmal durchgelesen und konnte keine Regel finden, die explizit besagt, dass der Athlet nach dem Schwimmstart den Neoprenanzug erst am Ende der Schwimmstrecke ausziehen darf. Auch der Sanktionskatalog gibt in der Rubrik "Schwimmen" nichts Derartiges her...

Klar, er darf dabei niemanden behindern (-> DSQ). Aber tut er das, wenn er seinen Neo auszieht? So ganz leuchtet mir das nicht ein.

Wenn ich dagegen daran denke, dass kurzlich bei einem BuLi-Rennen eine Athletin mit einem offenen Lenkerrohr den Rad-CheckIn problemlos überstanden hat und dann - nachdem der KaRi davon erfahren hatte - problemlos starten durfte, dann krieg ich das nicht überein.
Ich denke das das DSQ wegen der Berührung des SUB zustande kam. Festhalten an einem Boot gilt eben schon als Hilfe. Oder das Ablegen des Neos auf dem SUB. Hätte er das Teil selbst noch in die Wechselzone getragen wäre wohl nix passiert. So lange keine Neo-Pflicht besteht kann wohl wirklich jeder den Neo ausziehen wann er will. Die meisten machen das ja auch nicht in der Wechselzone sondern beginnen schon damit direkt nach Schwimmausstieg. Würde mich wundern wenn irgendwo stehen würde das man den neo nicht schon im Wasser ausziehen darf.
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