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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Die Tücken des Zweitstartrechts
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Alt 25.07.2013, 10:59   #21
Rhing
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Ich versteh die Diskussion nicht. In § 5.2 Zweitstartrecht der Ligaordnung Ost steht in Ziffer (3) Sätze 2 und 3 doch ausdrücklich drin:
Das bestätigte Zweitstartrecht gilt nur für die Mannschaft des Vereins, wofür es beantragt wurde. Ein Startrecht in einer anderen Mannschaft auch des eigenen Vereins besteht nicht.

Daraus folgt doch klar, dass der Landesverband von der durch die DTU eingeräumten Möglichkeit, Starts für mehrere Vereine in Liegen zuzulassen, keinen Gebrauch gemacht hat. Im Gegenteil, dies ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Formulierungen der Satzungen/ Ordnungen sind im Triathlon nicht immer glücklich. Hier scheint mir das aber ziemlich klar zu sein. Wenn das in der Vergangenheit anders gehandhabt wurde, dann waren diese Entscheidungen falsch. Aber gegen die ausdrückliche Formulierung ein "Gewohnheitsrecht" oder eine "betriebliche Übung" herzuleiten, geht m.E. nicht. Da bleibt im übrigen noch, dass es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" gibt.
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