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Zitat von captain hook
An dieser Stelle muss der Verweis auf Gewohnheitsrecht erfolgen: die mehrmalige Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich angesehen werden, kann als bindendes und einklagbares Recht angesehen werden, auch wenn es mit geschriebenem Recht nicht in Einklang steht.
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Ich hab's etwas polemischer ausgedrückt
. Wäre vielleicht sinnvoll, wenn euer Athlet in diesem Fall noch gewertet wird, aber ab sofort oder spätestens ab der nächsten Saison auf die zukünftige korrekte Einhaltung der Regeln verwiesen wird. Bei allen zufriedene Gesichter wird man eh nicht hinkriegen. Über die Zeit gesehen ein schwaches Bild des Ligaausschusses, der ja nicht nur aus dem Ligawart besteht.
Was sind denn eigentlich die "Staffeln", auf die in der Ordnung öfter verwiesen wird, ohne sie zu definieren? Ist das gleich bedeutend mit den Landesligen? Für außenstehende zumindest nicht verständlich.