Zitat:
Zitat von Siebenschwein
Ich verstehe das so, dass in D Sportbetrug auch noch strafrechtliche Folgen hat. Und die Approbationsordnungen müsste man mal im Detail anschauen, ist glaube ich Landesrecht. Das ist oft recht offen formuliert a la „wenn keine gewichtigen Tatsachen dagegensprechen“. Das Amt wird die Eignung dann vermutlich schon in Zweifel ziehen mit so einer Vorgeschichte.
|
Für die Mitwirkung von Doping gibt es eine Ausarbeitung des deutschen Bundestags falls es jemanden interessiert.
https://www.doping-archiv.de/wp-cont...pprobation.pdf
Denke bei eigenem Doping sollte es ähnlich gehandhabt werden.