Das ist ja das, was ich meinte. Das steht in keinem Gesetz oder STVO.
Das ist nur in gerichtlichen Urteilen auf die besagten 1,5 min bis 2m bei höherer Geschwindigkeit oder mit Kind & Co "festgelegt" worden.
In der STVO steht es in der Tat nur so halbseiden drin, dass sich das jeder so biegen kann, wie er will. Daher wurde ja auch in Fahrschulfragebögen bis vor einigen Jahren auch nur "mit besonderer Vorsicht" abgefragt und nicht die 1,50m. Das hat sich aber mittlerweile zum Glück geändert - welchen Einfluss das auch immer haben wird.
Geändert von felixb (07.12.2018 um 11:21 Uhr).
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