H4 entstand 2005 bekanntlich aus der Zusammenlegung der Sozialhilfe, die von den Kommunen ausgestellt wurde, und der Arbeitslosenhilfe, die vom Bund kam. Man gründete eine einheitliche Behörde für erwerbsfähige Personen.
"Das ALG II soll erwerbsfähige Menschen in die Lage versetzen, ihre materiellen Grundbedürfnisse zu befriedigen, soweit sie diese nicht aus eigenen Mitteln oder durch die Hilfe anderer decken können. Damit soll den Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und somit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes Rechnung getragen werden (§ 1 SGB II).
Grundsatz ist das Prinzip „Fördern und Fordern“: Die Sicherung der Existenz wird nicht bedingungslos erbracht, sondern die Leistungsbezieher sind verpflichtet, alles zu tun, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden und an der Eingliederung in den Arbeitsmarkt mitzuwirken."
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeit...runds%C3%A4tze