Zitat:
Eine entsprechende Sanktionierung sehe ich hier nicht.
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Da es in der SpO fast keine direkten Sanktionen gibt ist das nur logisch.
Zur Sache ein Motor betriebenes Rad ist eine grobe Unsportlichkeit und führt gemäß §18.1 zum sofortigen Ausschluss und nicht zur Disqualifikation
Zitat:
18.1 Ein sofortiger Ausschluss eines Wettkampfteilnehmers ist vom Wettkampfgericht im laufenden Wettkampf wegen grob unsportlichen Verhaltens, Beleidigungen oder Tätlichkeiten auszusprechen. Vor einem sofortigen Ausschluss muss keine Verwarnung ausgesprochen werden
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Danach liegt es an der Disziplinarkommission des Landesverbands ob die sich trauen den Athleten dann nach §19.2 zu Sperren oder nicht.
Es ist daher nicht notwendig, dass es extra in die Regeln mit aufgenommen wird die SpO muss nur konsequent angewendet werden.