Ich schrieb ja selber, dass das problematisch ist. Es gibt sehr selten ein richtig oder falsch. Man müsste abgrenzen ob es sich dabei um eine Gefälligkeit oder ein Vertrag oder sonstiges handelt. Aber es muss auch nur geeignet sein und das ist freilich sehr weit. Ich sehe das Problem vielmehr im subj. Tatbestand.
Aber nochmals, sicher bin ich mir nicht. Interessanter Fall.
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IM 70.3 Duisburg 2020
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