Zitat:
Zitat von MatthiasR
In der StVO stehen die nirgends, wie du selbst festgestellt hast steht da nur 'ausreichender Seitenabstand'.
Was 'ausreichend' ist haben Gerichte festgelegt, da kamen dann die bekannten 1,5-2m raus. Ein anderes Gericht kann das auch anders sehen (aber sicher nicht wesentlich darunter liegen).
Gruß Matthias
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Eben, wenn man dann schreibt: „Das steht so im Gesetz!“ ist es blöd, wenn der Autofahrer im Gesetz nachschlägt, nichts konkretes dazu findet und sich dann denkt: Alles falsch, ich kann überholen, wie ich will, also auch knapp, wenn ich der Meinung bin, es ist ausreichend. Dann lieber konkret schreiben, dass sich die 1,5/2m in der Rechtssprechung als ausreichend durchgesetzt haben, also eine Unterschreitung grundsätzlich(?)/regelmäßig/häufig als nicht ausreichend angesehen wird. Kleiner Unterschied, ich weiß, aber ich finde, man sollte die Fakten schon richtig darstellen.
M.