Zitat:
Zitat von Nobodyknows
|
Ob das in Ordnung geht müssen Juriste entscheiden. Ich kann mich jedoch erinner, dass in Fällen von grober Fahrlässigkeit und daruch verursachten Todesopfern schon längere Haftstrafen verhängt wurden.
Die widerlegte "Schutzbehauptung" des Verurteilten sollte sich normalerweise aber gerade positiv auf das Strafmaß auswirken.
Wenn du wissen willst, warum das Stafmaß so ist, wie es ist, verschaff Dir das Urteil samt Urteilsbegründung.