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Alt 27.10.2011, 19:09   #23
Osso
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Benutzerbild von Osso
 
Registriert seit: 09.10.2006
Beiträge: 771
Zitat:
Zitat von Nobodyknows Beitrag anzeigen
Apropos Bundeswehr:
Was haltet ihr von dem Strafmaß? Geht das in Ordnung?

http://www.spiegel.de/panorama/justi...794127,00.html

Gruß
N.
Ob das in Ordnung geht müssen Juriste entscheiden. Ich kann mich jedoch erinner, dass in Fällen von grober Fahrlässigkeit und daruch verursachten Todesopfern schon längere Haftstrafen verhängt wurden.

Die widerlegte "Schutzbehauptung" des Verurteilten sollte sich normalerweise aber gerade positiv auf das Strafmaß auswirken.

Wenn du wissen willst, warum das Stafmaß so ist, wie es ist, verschaff Dir das Urteil samt Urteilsbegründung.
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Wie ein Quadrat in einem Kreis
Eck' ich immer wieder an
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