Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Zitat:
Zitat von Hafu
Infusionen für Sportler sind daher seit Jahren nur in einem Fall erlaubt
--> Medizinischer Notfall, der Krankenhauseineinweisung erfordert!
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Das ist 100% korrekt. Allerdings ist noch nicht geklärt, was unter einem "Krankenhaus" zu verstehen ist. Meines Wissens nach ist zum Beispiel das Athleten-Lazarett in Roth in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Krankenhaus soweit aufgerüstet, dass man etliche Sofortmaßnahmen direkt im Lazarett erledigen kann und die Logistik des Krankenhauses dadurch entlastet wird.
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Steht zusätzlich noch die Klärung der Begriffsteile "Medizinischer Notfall" und "-einweisung" aus ...
Auf dem Weg zum Finisher-Büffet ambulant (!) eine Infusion mitzunehmen scheint mir schon eine gewisse Dehnung von "Krankenhauseinweisung" ...
Was ich mit ein paar Stunden in der Hängematte und ausreichend kühlen Getränken wieder in Ordnung bringen kann, scheint mir auch kein "medizinischer Notfall" zu sein ...